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Experten-Antwort

EMR nach Formular Hinzuverdienst

von Uhrzeit13.05.2025 | 11:24
450 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin aus dem hohen Norden. Habe heute für den bestehenden EMR-Antrag (läuft seit 1 Jahr) das Schreiben - ...wir beabsichten unseren Bewilligungsbescheid für die Reha aufzuheben und haben die Reha-Einrichtung gebeten Sie nicht einzuladen... Hatte 03/25 den Bescheid über eine Reha erhalten - gemäß Reha vor Rente. 4 Kliniken hatten aber abgelehnt u. ich wurde von 2 Fachärzten als nicht rehafähig eingestuft. Gleichzeitig habe ich das Formular für den Hinzuverdienst erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass die DRV geneigt ist, dem Antrag zur EMR nachzukommen? Sonst würde sie ja wohl kaum das Formular mit dem Hinzuverdienst senden. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uhrzeit,

pauschale Aussagen zum Verfahrensausgang lassen sich von dieser Stelle leider nicht treffen.

Bitte warten Sie daher das Ende des Verfahrens ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

EMam 13.05.2025 | 11:46
Was Sie auch alles da in Ihrem Sinne interpretieren. Letztendlich bleibt Ihnen nichts anderes über, wie alle anderen Antragsteller auch, den Bescheid abzuwarten.
Wagneram 13.05.2025 | 14:00
Rufen Sie doch die Nummer auf dem Schreiben von der DRV an. Vielleicht können die Ihnen das sogar schon konkret sagen. Viel Erfolg
Uhrzeitam 15.05.2025 | 07:51
Bin im Netz auf den Beitrag einer renomierten Anwaltskanzlei für Sozial- u. Arbeitsrecht gestoßen: Erwerbsminderungsrentenverfahren (§ 43 SGB VI) können sich sehr lange ziehen, sowohl im eigentlichen Antragsverfahren als auch in einem sich oft anschließenden Widerspruchsverfahren. Die Antragsteller erhalten in aller Regel vom Rentenversicherungsträger keine direkten Zwischennachrichten oder Sachstandsmitteilungen, so dass sie nicht selten völlig im Unklaren darüber sind, wie lange ein Verfahren noch dauert und welchen Ausgang es wahrscheinlich haben wird. Mit gewisser Verwunderung reagieren die Versicherten dann, wenn sie ohne weitere Erklärung von der Rentenversicherung plötzlich ein Formular übersendet erhalten, in dem sie bzw. der Arbeitgber Angaben zum Hinzuverdienst machen sollen. Manche Rentenantragsteller werden dann sogar argwöhnisch oder misstrauisch - ist die Rentenversicherung (zu) neugierig? Will sie mich ausspionieren? Mitnichten. Hintergrund der Anforderung von Angaben zum Hinzuverdienst ist, dass Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird. Angaben zum Einkommen benötigt die Rentenversicherung daher nur - und darf sie auch nur dann überhaupt anfordern -, wenn eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Die Offenlegung des Einkommens, die Angaben zum Hinzuverdienst, sind also ein sicheres Zeichen dafür, dass das Rentenverfahren vor dem Abschluss steht. Konkret vor dem positiven Abschluss mit Bewilligung einer EM-Rente. Daher gilt es in einem solchen Falle, sich nicht zu wundern oder zu misstrauen, sondern die Erklärung schnellstmöglich bei der Rentenversicherung einzureichen.
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