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Experten-Antwort

EMR nach REHA - ab wann zählen Abschläge?

von Alena0714.11.2021 | 08:33
169 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ich habe (ohne Aufforderung) im August einen Antrag auf REHA zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit gestellt und im September bewilligt bekommen, REHA-Beginn voraussichtlich Dezember. Falls man dort zu der Einschätzung kommt, dass ich nicht (oder weniger als 6 Stunden) arbeitsfähig bin, ergeben sich daraus Fragen: - ab wann genau würden ggf. Abschläge fällig, wenn mein Arbeitsverhältnis aufgrund langer Kündigungszeiten noch bis in den Herbst nächsten Jahres fortbesteht? Mir fallen da ein: Antragstellung/Bewilligung REHA, Antritt/Ende REHA, Erster Bezugsmonat EMR (frühestens 7 Monate nach Antragstellung > kann ich das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses steuern, wenn ich so lange keine Leistungen haben will?) ... - ab wann kann ich einer Umdeutung in einen Rentenantrag widersprechen und hilft das zuverlässig dagegen, dass bei Kündigung und späterem Leistungsfall das Arbeitsamt die Umdeutung doch verlangen kann? - Muss ich dann kündigen oder kann ich abwarten, was der Arbeitgeber macht? - muss ich mich krankschreiben lassen oder kann ich einfach weiter arbeiten wie bisher? - was passiert mit meinen seit Antragstellung erbrachten Pflichtbeiträgen zur DRV? - was passiert mit Zusatzeinzahlungen auf mein Rentenkonto nach Antragstellung REHA? Vielen, vielen Dank vorab!!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2021 | 11:10

Hallo Alena07,

zu Ihren Fragen kann Folgendes mitgeteilt werden:

- Sollte eine Erwerbsminderungrente bewilligt werden, sind Rentenabschläge grundsätzlich ab Rentenbeginn zu berücksichtigen. Der Rentenbeginn richtet sich u. a. nach dem Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung.

- Sie können hinsichtlich einer Umdeutung so lange disponieren (z. B. Umdeutung ablehnen oder späteren Rentenbeginn bestimmen), wie die Krankenkasse oder Agentur für Arbeit Sie nicht in Ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt hat. Sie könnten also schon jetzt gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger eine entsprechende Erklärung abgeben.

- Arbeitsrechtliche Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses können wir in diesem Forum leider nicht beantworten.

- Ob Sie sich krankschreiben lassen oder weiter arbeiten gehen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie sich krankschreiben lassen, wenn Sie arbeitsfähig sind, gehen Sie weiter arbeiten.

- Pflichtbeiträge werden bei einer Rente wegen Erwerbsminderung bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Werden darüberhinaus noch weitere Zeiten zurückgelegt, sind diese erst bei einem nächsten Leistungsfall (in der Regel Altersrente) zu berücksichtigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 14.11.2021 | 08:50
Wenn und solange Sie weiterarbeiten wie bisher, ist es doch relativ unwahrscheinlich dass die DRV Ihren Reha Antrag umdeutet, weil die denken dass Sie nicht mehr arbeiten können. So gesehen spekulieren Sie über "ungelegte Eier".....und wenn dasd dann doch so käme, lassen Sie sich dann konkret beraten! Alles hängt letztlich davon ab wie die Ärzte Sie beurteilen und ob Sie dann Krankengeld oder ALG erhalten, oder arbeiten und welches Datum dann als Antragsdatum gilt. Da könnte man Romane schreiben, was zumindest ich nicht tun werde. Auch die Frage wie das Arbeitsamt vorgeht, wenn Sie vielleicht mal arbeitslos werden.....wer weiß das heute schon? Alles Gute
Uschiam 14.11.2021 | 10:46
In der Regel werden EM-Renten zunächst befristet gewährt. Sollten Sie für teilweise erwerbsgemindert befunden werden, können Sie sogar noch Teilzeit mit individuellem Zuverdienst arbeiten. Vielleicht beim aktuellen Arbeitgeber? Dann wären eventuelle Kündigungsabsichten obsolet. Bei einer befristeten Vollrente ruht in den meisten Fällen das Arbeitsverhältnis nur, auch hier bedarf es keiner Eigenkündigung. Sollte bereits eine Dauerrente gewährt werden, wird Ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist enden. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorher loswerden möchte und Ihnen deshalb eine Abfindung anbietet, können Sie sich ohne Zwang überlegen, ob Sie darauf eingehen möchten. Es ist auch immer überlegenswert, wie sich das zukünftig gestaltet. Geht der Job gesundheitlich überhaupt noch, wäre eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach vielleicht 3 oder 6 Jahren Rente problemlos wieder möglich oder gilt es, ein sinkendes Schiff bloß noch zu verlassen? Aber zunächst erstmal zur Reha und abwarten, was sich da überhaupt ergibt.
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