Hallo Micha,
bei der Deutschen Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente".
Wird ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt, prüft die Rentenversicherung zunächst, ob durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert oder die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Wenn diese Möglichkeit besteht, wird zunächst eine Reha bewilligt.
Wird eine Reha im Rahmen des Rentenverfahrens bewilligt, müssen Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten diese absolvieren. Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann es zu einer Ablehnung des Rentenantrages kommen.
Beste Grüße
Ihre Expertenteam