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Experten-Antwort

EMR ohne Reha

von Micha30.04.2024 | 10:59
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe nur EMR beantragt und soll zur Reha, die ich gar nicht beantragt habe. Was passiert, wenn ich die Reha absage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

 

bei der Deutschen Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente".

Wird ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt, prüft die Rentenversicherung zunächst, ob durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert oder die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Wenn diese Möglichkeit besteht, wird zunächst eine Reha bewilligt.

 

Wird eine Reha im Rahmen des Rentenverfahrens bewilligt, müssen Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten diese absolvieren. Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann es zu einer Ablehnung des Rentenantrages kommen.

 

Beste Grüße

 

Ihre Expertenteam 

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26 Antworten

Renteam 30.04.2024 | 11:00
Dann können Sie auch Ihre EM Rente absagen
Schadeam 30.04.2024 | 11:03
Dann droht Ihnen dass über die Rente nicht entschieden werden kann weil Sie nicht mitwirken und nicht alles tun um die Berentung zu vermeiden. Aber no risk no fun
-°-am 30.04.2024 | 11:04
Dann gibt es keine EM-Rente, in der Reha soll überprüft werden, wie krank Sie wirklich sind oder auch nicht.
Maxam 30.04.2024 | 11:06
Der Grundsatz lautet "Reha vor Rente", d.h.es wird erst geschaut, ob die Erwerbsminderung abgewendet werden kann. Eine Reha kann dieses ermöglichen. Wenn Sie nicht zur Reha fahren, kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach und es wäre dann logisch, dass man Ihnen die Rente versagt.
Nicht weiter schlimmam 30.04.2024 | 11:10
Dann spart die DRV die Kosten der Reha und Sie verpassen einen kostenlosen Urlaub.
PSam 30.04.2024 | 11:13
...und werden den Beitragszahlern dann auch nicht als EM-Rentner auf der Tasche liegen. Sehr gute Idee!
Nicht weiter schlimmam 30.04.2024 | 11:20
Unsinn! Ich beziehe bereits seit 2020 eine volle EM-Rente.
-°-am 30.04.2024 | 11:21
Wer bezahlt die Rente Alle, die aktuell Rentenversicherungsbeiträge in die Rentenkasse einzahlen: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rente erhalten. Die eigene Rente wird dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstützt. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziale…
Anonymam 30.04.2024 | 11:38
Sie sind verpflichtet alles mögliche zu unternehmen, um eine Erwerbsminderung zu vermeiden. Wenn Sie die Reha nicht antreten wird die Rente mangels Mitwirkung abgelehnt.
Velwechsert :-)am 30.04.2024 | 11:46
Tja, gemeint war "Micha", nicht Sie, wie Sie eigentlich hätten erkennen können ;-)
Michaam 30.04.2024 | 12:00
Ein Amtsarzt vom Jobcenter (habe dort immer fortlaufend viele Krankschreibungen eingereicht) hat bereits überprüft, wie krank ich bin. Der Arbeitsvermittler teilte mir mit, der Amtsarzt hat arbeitsfähig unter 3 Stunden täglich festgestellt, mit sehr vielen Einschränkungen (nicht schwer tragen, nicht schwer heben und vielen weiteren Einschränkungen). Daher hätte ich Anspruch auf Erwerbsmigerungrente und mich angewiesen, diese bei der DRV zu beantragen.
Michaam 30.04.2024 | 12:16
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo Expertenteam, ein Amtsarzt vom Jobcenter (habe dort immer fortlaufend viele Krankschreibungen eingereicht) hat bereits überprüft, wie krank ich bin. Der Arbeitsvermittler teilte mir mit, der Amtsarzt hat arbeitsfähig unter 3 Stunden täglich festgestellt, mit sehr vielen Einschränkungen (nicht schwer tragen, nicht schwer heben und vielen weiteren Einschränkungen). Daher hätte ich Anspruch auf Erwerbsmiderungsrente und mich angewiesen, diese bei der DRV zu beantragen. Viele Grüße Micha
Michaam 30.04.2024 | 13:32
Der Amtsarzt vom Jobcenter hat auch nicht über die Erwerbsminderungsrente entschieden. Er hat aber festgestellt, dass ich nur, mit sehr vielen Einschränkungen, unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin. Laut Arbeitsvermittler haben Personen, die täglich unter 3 Stunden arbeitsfähig sind, einen Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Sollte die Angelegenheit ggf. vor Gericht landen und das Gericht feststellen, dass Personen, die täglich unter 3 Stunden arbeitsfähig sind, keinen Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben, dann ist es eben halt so.
Schadeam 30.04.2024 | 13:47
Zitat von Micha anzeigen
Lieber @Micha, Sie können hier noch viel schreiben und Diskussionen anzetteln: aber es ist im Forum alles gesagt, was man hier sagen kann. Wenn Sie die Reha verweigern wird wohl nicht über die Rente entschieden. Aber besprechen Sie das doch direkt mit den Kollegen in der Sachbearbeitung und "labern die voll". Das was das JC meint ist nicht verbindlich für die DRV. Klar dass es denen recht wäre, wenn die Sie nicht mehr an der Backe hätten,.....
Klaroam 30.04.2024 | 17:16
Es ist durchaus eine Option die Reha nicht anzutreten und dann mit garantiertem Misserfolg ein paar Jahre vor das Sozialgericht zu ziehen. Das SG sieht das mit den Mitwirkungspflichten mit Sicherheit genauso. Dieser Weg wäre ausgesprochen dumm, aber für einen Laberkopp, wie sie, genau der richtige.
Kurze Rückfragen zu Ihrer Antwort, ich bin auch betroffenam 30.04.2024 | 19:03
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo Experten-Antwort, ich bin auch betroffen. "Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann es zu einer Ablehnung des Rentenantrages kommen." Es KANN also zu einer Ablehnung des Rentenantrages kommen, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Es ist also nicht zwingend, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt? Der Antrag KANN im Umkehrschluss also auch genehmigt werden, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht zu 100 Prozent nachkommt, vor allem dann, wenn aussagekräftige Gutachten von Amtsärzten, Haus- und Fachärzten vorliegen?
Schadeam 01.05.2024 | 05:13
Zitat von Kurze Rückfragen zu Ihrer Antwort, ich bin auch betroffen anzeigen
Noch so ein Labersack/Schlaumeier..…100% kann eine Forenantwort in diesem Bereich nie bringen. Natürlich kann es auch zur Rente kommen, z.B. wenn Micha die Reha verweigert, aber heute vom Dach fällt und auf Dauer querschnittsgelähmt im Koma liegt und zudem durch den Aufprall noch blind ist…. Dann wird die Rente trotz Verweigerung der Reha kommen
BSG Rechtsprechung am 01.05.2024 | 09:23
Zitat von Schade anzeigen
Nein, vom Dach fallen, querschnittsgelähmt im Koma liegen etc. ist nicht nötig. 26 Wochen + 1 Tag ohne Unterbrechung krank geschrieben = Rechtsanspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Es gibt entsprechende BSG-Urteile!
Eigentlich gar nicht so schweram 17.12.2025 | 17:14
Es macht aber auch einen großen Unterschied ob die DRV einen gar nicht erst auf Reha schicken will, oder ob man sich (ohne gute Gründe) weigert. Bekam meine Rente wegen Depressionen auch ohne Reha und ohne zum Gutachter zu müssen. Aber das ist nunmal nicht die Regel
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