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EMR und Altersrente

von rudi19.07.2009 | 12:53
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3 Antworten

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Guten Tag, bin Jahrgang Mai 1948. bin noch berufstätig aber schon ein 1/2 Jahr krankgeschrieben.Wie hoch sind die Abschläge bei einer Beantragung EMR und der nachfolgenden Altersrente? Gruß, Rudi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rudi,

bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die vor der Vollendung des 63. Lebensjahres beginnt, müssen Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent für jeden Monat früherer Inanspruchnahme in Kauf genommen werden.

Beispielsweise beträgt der Rentenabschlag bei Rentenbeginn im Alter von 61 Jahren und 2 Monaten 6,6 Prozent.

Beginnt die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres, ist sie abschlagsfrei.

Jedoch wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nur auf Zeit gezahlt.

Bevor diese zu einer Dauerrente über das 65. Lebensjahr hinaus werden kann, ist es durchaus möglich, dass eine Zeitrentenbefristung für 3 x bis zu jeweils maximal 3 Jahren ausgesprochen wird.

Alternativ ist anzuraten, dass ein eventueller Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung durch den Rententräger zu prüfen ist.

Dazu ist das Vorliegen von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten, sowie ein Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent in dem Monat

vor Rentenbeginn notwendig.

Frühester Rentenbeginn ist bei dieser Altersrente der Monat nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit 10,8 Prozent.

Für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme können von dieser Prozentzahl jeweils 0,3 Prozent abgezogen werden.

Abschlagsfrei ist die Schwerbehindertenrente nach dem Monat der Vollendung des 63. Lebensjahres bei Ihrem Geburtsjahrgang zu beziehen.

Versicherte, die am 16.11.2000 bereits zu 50 Prozent schwerbehindert waren und bis zum 16.11.1950 geboren sind , haben allerdings die Möglichkeit abschlagsfrei nach dem Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres diese

Altersrente beziehen zu können.

2 Antworten

Haseam 20.07.2009 | 07:49
Hallo, jeder Monat, in dem Sie vor dem 63. Lebensjahr Rente beziehen, wird mit einem Abschlag von 0,3% belegt. Dieser Abschlag bleibt auch in der folgenden Altersrente erhalten.
rudiam 20.07.2009 | 16:57
Guten Tag, also bleiben die Abschläge bei Beginn der EMR auch bei der Altersrente ,egal wann die AR begonnen wird. Danke für die Auskünfte! Gruß, rudi
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