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EMR und Arbeit in JVA bei Strafhaft

von Sanna21.08.2017 | 10:24
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10 Antworten
Hallo, Forum, Ich bin Angehörige eines Mannes, der eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen (Psyche) bezieht und derzeit eine Haftstrafe verbüßt. Im Rahmen der Vollzugsplanung ist eine Beschäftigung in der JVA angedacht. Es ist dort organisatorisch nicht möglich, ihn für die < 3 Std täglich zu beschäftigen. Ein Verweigern/ Ablehnen einer vollen Beschäftigung bringt Nachteile in der Prognosebeurteilung. Ein Arbeitsplatz entsprechend seiner Möglichkeiten (wenig Leute, wenig Stress) könnte die Gefängnisbibliothek sein. Dass dortige Arbeit keine sozialversicherungspflichtige Arbeit ist, ist bekannt. Hier meine Frage: Würde er eine Arbeit mehr als 3 Std täglich dort verrichten, ist dies rentenschädlich? So im Sinne von: geht doch.... Die EMR befindet sich in der zweiten Verlängerung seit 2014 und ist über die Haftdauer hinaus bewilligt. Würde er mit der Beschäftigung in der JVA die EMR nach der Entlassung aus diesem Grund entzogen bekommen, wäre dies der GAU. Danke schon mal, Gruss Sanna

10 Antworten

memyselfam 21.08.2017 | 10:30
hab schon des Öfteren gelesen bzw. gehört, dass durchaus längere Arbeitszeiten möglich sind, das dann aber im wochendurchschnitt gerechnet wird. bin auf die antwort des experten schon mal gespannt! alles gute
=//=am 21.08.2017 | 13:24
Eine Antwort auf Ihre Frage ist hier schwierig. Es kommt schon überhaupt sehr selten vor, dass ein JVA-Insasse eine EM-Rente bezieht. Und noch seltener wird bei der JVA angefragt, OB ein Häftling überhaupt eine Beschäftigung ausübt! Es handelt sich hier ja nicht um eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. Wenn diese dann noch in der Gefängnisbibliothek ausgeübt wird, dürfte sie m.E. nicht rentenschädlich sein. Mir ist auch nicht bekannt, ob man eine Tätigkeit in der JVA überhaupt bei der DRV melden muss. ICH würde es - ausnahmsweise - nicht tun. Vielleicht hat der Experte noch eine bessere Lösung.
???am 21.08.2017 | 11:42
"Ein Verweigern/ Ablehnen einer vollen Beschäftigung bringt Nachteile in der Prognosebeurteilung." Ich habe da jetzt keine eigenen Erfahrungen, aber ich denke, dass es auch auf den Grund der Ablehnung ankommt. Es ist sicher ein Unterschied, ob ich einfach nicht will oder ob ich aus gesundheitlichen Gründen nicht kann. Genau deshalb bekommt der Mann ja schließlich die Rente. Ansonsten müsste der Häftling ja sich selbst gesundheitlich schädigen (das heißt nämlich auf Kosten seiner Gesundheit arbeiten), um schneller wieder rauszukommen. Alternativ kann er sich natürlich auch eine Arbeitsplatzbeschreibung geben lassen und damit bei der DRV nachfragen, ob er das machen kann ohne die Rente zu verlieren. Blöd wäre dann nur, wenn bei der Überprüfung plötzlich festgestellt wird, dass er tatsächlich nicht mehr (voll) erwerbsgemindert ist.
Agnesam 21.08.2017 | 13:55
=//= schrieb

Ich weiß nicht, ob es dafür schon Statistiken gibt. :-) Es gibt bestimmt auf beiden Seiten solche und solche.

Sind EM-Rentenbezieher ehrlicher als Nicht-Rentenbezieher?
=//=am 21.08.2017 | 17:57
Ich weiß nicht, ob es dafür schon Statistiken gibt. :-) Es gibt bestimmt auf beiden Seiten solche und solche.
W*lfgangam 21.08.2017 | 21:19
Sanna schrieb

Lieben Dank an alle, die geantwortet haben.

Ich werde nun den jungen Mann entscheiden lassen, ob die DRV sicherheitshalber vorher gefragt wird.

Gute Nacht , Sanna

Hallo Sanna, eine Beschäftigung in der JVA als Häftling entspricht nicht einer vollwertigen Beschäftigung, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre. Insofern ist sein Zeitaufwand für diese 'bloße Beschäftigungsmaßnahme' aus EM-Sicht unbedeutend. Dennoch ist eine Mitteilung zur DRV empfehlenswert, was er zu tun beabsichtigt /in welchem Umfang /welches 'Entgelt' dafür erwartet wird ...nur so haben Sie/er Gewissheit, dass das Ganze für die DRV unbedeutend sein wird. Gruß w.
Sannaam 22.08.2017 | 23:34
Lieben Dank an alle, die geantwortet haben. Ich werde nun den jungen Mann entscheiden lassen, ob die DRV sicherheitshalber vorher gefragt wird. Gute Nacht , Sanna
Grokoam 25.08.2017 | 12:22
Das ist vollkommen egal, die JVA behält die Rente für Kost und Unterkunft, ein.
Sannaam 25.08.2017 | 20:20
Das nennt sich denn Haftkostenbeitrag und hat mit der Fragestellung NICHTS zu tun. Haftkostenbeitrag wird eben gerade NICHT erhoben, wenn gearbeitet wird, worum es mir nicht geht. Ich fragte lediglich die Rentenschädlichkeit an. Sanna
Sannaam 25.08.2017 | 20:23
Ergänzung Rentenschädlich für die Zeit NACH der Haft. So ist es klarer....
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