...herjeh, es gibt doch Suchmaschinen, die Sie auch auf den rechtlichen Weg führen:
https://www.google.com/search?q=Blindengeld+auf+meine+Erwerbsmin…
Wenn meine Antwort zu schroff gewesen sein sollte, sorry dafür, aber Sie haben auch dieses Forum gefunden, insofern werden Sie auch den hier enthaltenen Hinweisen weiter folgen können, auch wenn es für Sie sicher sehr langwierig sein sollte.
Und, die Zahlstelle/Landesblindengeld wird Ihnen sicher auch weiterführende Hinweise telef. geben können - daneben steht Ihnen das örtliche Servicebüro/Pflege- und Seniorenstützpunkt im Landkreis/der kreisfreien Stadt zu diesen Fragen - mit Verweis an die 'passenden' Stellen/die ich Ihnen schon genannt habe - zur Verfügung, um Ihre Frage abschließend zu beantworten.
Und nochmals: Blindengeld ist kein anrechenbares Einkommen auf die Rente, es gibt da keine Vorschrift/Liste mit Tausenden (un)möglichen Einkünften, die nicht anzurechnen sind. Die gesetzlichen Vorschriften beinhalten eine positive Aufzählung der _anrechenbaren_ Einkünfte - Blindenhilfe/-Geld steht da nicht drin.
Gruß
w.