Hallo Diepipi,
unter Umständen kann es sich bei mit dem Ehrenamt verbundenen Einnahmen (z. B. Aufwandsentschädigung) um Hinzuverdienst handeln, der bei der EM-Rente zu berücksichtigen wäre. Um hierzu Hinweise geben zu können, wären aber genauere Angaben zur Art des Ehrenamtes erforderlich.