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Experten-Antwort

EMR und freiwillige Krankenkassenbeiträge

von ella06.07.2010 | 08:59
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5 Antworten

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Hallo, eine Bekannte erhält eine befristete EMR, muss aber freiwillige Krankenkassenbeiträge entrichten, da ihr offenbar Jahre bei der Pflichtversicherung durch Auslandsaufenthalte fehlen. Wie hoch ist der Zuschuss der DRV zu dieser freiwilligen K-Versicherung , sie weiß es nicht deshalb frage ich nach? Ausserdem würde sie gerne einige Stunden in der Woche arbeiten, durch die befristete ERM wird ihr Arbeitsplatz ja aufgehoben, könnte dies Nachteile für sie haben, wenn sie in einer anderen Firma stundenweise arbeitet. Danke im Voraus. Ella

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.07.2010 | 15:23

1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010

14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.

2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.

Experten-Antwortam 06.07.2010 | 15:23

1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010

14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.

2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.

Experten-Antwortam 06.07.2010 | 15:26

1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010

14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.

2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.

2 Antworten

Skatrentneram 06.07.2010 | 11:41
Der Beitragszuschuß zur KV beträgt 7 % der Bruttorente, er muss allerdings beantragt werden. Von sich aus wird er von der DRV nicht gezahlt. Was sollten ihr für Nachteile entstehen, wenn der Arbeitsplatz bei der alten Firma entfallen ist und sie bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt wird ? Mir fällt da nichts ein.
Skatrentneram 06.07.2010 | 16:01
Warum antwortet der Experte gleich 3 x mit derselben Antwort ??
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