Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010
14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.
2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.
1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010
14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.
2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.
1. Ab dem 01.01.2009 richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses sowohl für freiwillig als auch für privat krankenversicherte Rentenbezieher nach einem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten einheitlichen allgemeinen Beitragssatz (GKV-wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007). Dieser Prozentsatz beträgt ab dem 01.01.2010
14,0 %; hiervon wird die Hälfte als Beitragszuschuss erbracht=7,0 %.
2. Auch wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, können die Versicherten noch im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wird dieser Grenzwert überschritten, kommt es entscheidend auf das noch vorhandene Leistungsvermögen an.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.