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Experten-Antwort

EMR und Kindererziehungszeiten

von EMRentner08.09.2025 | 10:40
259 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, kann man als Ewerbminderungsrentner auch Rentenpunkte durch Kindererziehungszeiten erhalten ? Meine Frau ist noch berufstätig, ich bin seit einigen Jahren in der EMR und wir haben 2 Kinder. Wenn ja, würde es das Geld auch rückwirkend geben ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMRentner,

 

grundsätzlich können auch Empfänger einer Erwerbsminderungsrente einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben. 

Ab wann und ich welcher Höhe sich diese Zeiten auswirken, muss im Einzelfall geprüft werden.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger diesbezüglich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Noam 08.09.2025 | 10:54
Meines Wissens nach ist die Kindererziehungszeit nur bis zu einem gewissen Alter der Kinder möglich. Aber unabhängig davon wird die Höhe ihrer jetzigen Rente vor dem Wechsel in eine Altersrente nicht mehr ändern. Beide Themen hätten Sie auch leicht über die Suchfunktion finden können
EMam 08.09.2025 | 10:57
Zunächst mal können Ihnen die Kinder nur zugeordnet werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie und nicht Ihre Frau, die Kinder überwiegend erzogen haben. Selbst wenn Ihnen das gelingt, würden die Kindererziehungszeiten bei Ihnen nur ab dem Leistungsfall berücksichtigt werden. Sollten die Kinder zu dem Zeitpunkt schon älter als 3 Jahre gewesen sein, würden sich diese erst in einer späteren Altersrente erhöhend auswirken. Sie merken also, Ihre Angaben reichen nicht aus, um Ihnen hier zielgerichtet antworten zu können. Sie sollten daher bei Unklarheiten einen individuellen Beratungstermin, mit Zugriff auf Ihr Versicherungskonto bei der Rentenversicherung vereinbaren.
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