Hallo EMRentner,
grundsätzlich können auch Empfänger einer Erwerbsminderungsrente einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben.
Ab wann und ich welcher Höhe sich diese Zeiten auswirken, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger diesbezüglich beraten.
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