Hallo Schlawickel,
Sie müssen alle Änderungen zur Krankenversicherung Ihrem Rentenversicherungsträger melden.
Bitte setzen Sie sich mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und klären, ob der Antrag auf Krankenversicherungszuschuss, vorliegt, und zeigen auch die Veränderung Ihrer Arbeitszeit mit der damit verbundenen Änderung Ihrer Krankenversicherungspflicht an.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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