Hallo Verunsichert,
Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern ja bereits ermutigende Antworten erhalten, denen ich mich letztlich nur anschließen kann.
Ganz objektiv gesehen, wird der Rentenversicherungsträger im Einzelfall vielleicht dann eine Überprüfung einleiten, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ganz konkrete ärztliche Unterlagen eine wesentliche Besserung Ihres Gesundheitszustandes belegen. Aber nicht, weil Sie spazieren gehen oder mit anderen Menschen etwas unternehmen. Eine Erwerbsminderung bedeutet nicht, dass man nicht mehr am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann (oder darf), sondern allein dass man aus gesundheitlichen Gründen den Anforderungen an eine dauerhafte Erwerbstätigkeit nicht gewachsen ist. Und gerade Bewegung (also z. B. spazieren gehen) ist ja bei vielen Krankheiten wichtig, damit es wenigstens nicht zu einer Verschlechterung kommt...