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Experten-Antwort

EMR und oder Schwerbehinderung

von Unsicher27.04.2011 | 07:07
1620 Ansichten
1 Antworten
Fallbeispiel;. Jahrgang 50 - volle EMR - Rente ab 05/11 mit entsprechenden Abzügen. Sodann Eintritt der Schwerbehinderung im Lebensalter von 63 Jahren. Kann die Rente umgewandelt werden in dann Rente wegen Schwerbehinderung - ohne Abzüge - oder verbleiben die Abzüge aus der EMR.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2011 | 07:27

Es verbleibt bei der Kürzung, es sei denn die Schwerbehinderung lag schon am 16.11.2000 vor.

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