Hallo Energieberater,
Einkünfte aus der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien (beispielsweise Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen) sind regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Die Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie mit ihren Anlagen keine Gewinnerzielung beabsichtigen. In diesen Fällen werden dann auch für diese Anlagen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt. Insofern liegt kein Hinzuverdienst vor.
Die Aufnahme dieses Gewerbes ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Maßgeblicher Einkommensnachweis ist der Steuerbescheid des Finanzamtes.