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Experten-Antwort

EMR und Photovoltaik

von Energieberater21.03.2023 | 09:22
199 Ansichten
11 Antworten

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Hallo Zusammen, beim Antrag auf EMR muss man ja unter anderem angeben, ob man eine Photovoltaikanlage hat. Das wird ja leider immre noch als Gewerbe betrachtet und führt zu Einnahmen, welche allerdings erst nach vielen Jahren zur Amortisierung der Kosten führen. Bisher habe ich es auch abgelehnt so eine Anlage zu installieren, nun wird man aber duch die verschärften Anforderungena an erneuerbare Energien quasi dazu gezwungen, wenn die Heizung erneuert werden muss. Wie ist vor so einer Installation vorzugehen, wenn man bereits EMR bezieht? Muss man das vorab durch die Rentenversicherung genehmigen lassen? Müssen die Einnahmen dann jährlich gemeldet werden oder gibt es sonst noch was zu beachten? Wieso interessiert so was überhaupt die Rentenversicherung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2023 | 12:44

Hallo Energieberater,

Einkünfte aus der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien (beispielsweise Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen) sind regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Die Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie mit ihren Anlagen keine Gewinnerzielung beabsichtigen. In diesen Fällen werden dann auch für diese Anlagen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt. Insofern liegt kein Hinzuverdienst vor.

Die Aufnahme dieses Gewerbes ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

Maßgeblicher Einkommensnachweis ist der Steuerbescheid des Finanzamtes.

10 Antworten

Wie bitte?am 21.03.2023 | 09:37
Einfach dumm stellen und nichts angeben....wenn Sie dividenden oder miete kassieren würden wär das auch ohne rechtliche Wirkung....mit Verlaub eine Frechheit...Zwangsanierung und Zwang zur Heizungserneuerung..passt alles Hauptsache der Staat auf allem seine Finger...
PVam 21.03.2023 | 09:30
Daran sieht man wie kaputt dieses Land mittlerweile ist, aber ist anderes Thema. Aufgrund der aktuellen Hinzuverdienstgrenze (~17.800 Euro bei voller EMR) spielt das wohl keine Rolle, ausser Sie betreiben einen ganzen Park. Sollten Sie verheiratet sein, lassen Sie die Anlage über ihre Frau laufen :-)
Wunsch am 21.03.2023 | 10:50
Sie haben Träume, Amortisieren? In Deutschland liegt der Wirkungsgrad ungefähr bei 5-20 % der angegebenen Sollleistung für Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig sinkt aber der Wirkungsgrad pro Jahr durch Abnutzung. Ja die Anlagen produzieren von Jahr zu Jahr weniger Leistung. Am Anfang kaum spürbar, summiert sich aber über die Jahre. Nur durch massive Subventionen im Preis kann sich das irgendwie rechnen. Dabei hoffen alle, dass eine Partei an die Macht kommt die den Spuck beendet. Wenn die Einspeisungspreise auf Normalniveau fallen, dann lohnt sich das überhaupt nicht mehr.
Engergieberateram 21.03.2023 | 11:35
Offensichtlich muss man für die Einnahmen aus PV Anlagen auch noch Beiträge an die Krankenkassen bezahlen. Das ist dann noch der Gipfel. Die Hohen Anschaffungskosten interessieren niemanden. Man wird mehr oder weniger gezwungen solche Anlagen zu installieren und wird dann noch bestraft.
Rente am 21.03.2023 | 12:06
Tatsächlich sind Einkünfte aus der Energiegewinnung anrechenbarer Hinzuverdienst für EM Renten. Jedoch kann man das umgehen, in dem man keine Gewinnabsicht hat und dies dem Finanzamt mitteilt. Wie das im einzelnen funktioniert fragen Sie Ihr Finanzamt
Wie bitte!am 21.03.2023 | 12:52
Ja so ist das in unserem deutschem Staat....Korinthen sammeln ist angesagt....rechnen tut sich das ganze nicht aber man muss dafür die Hosen runter lassen....schön dieses Deutschland......
Cassandraam 21.03.2023 | 13:32
Mmh, wenn man keine Ahnung hat...unsere PV-Anlage war nach 8 Jahren abbezahlt und seitdem haben wir jedes Jahr Gewinn. Die Raten für die Anlage haben wir von dem Geld bezahlt, welches der Stromverkauf eingebracht hat.
Vieram 21.03.2023 | 15:03
Sie haben doch gelesen, dass bei einer EM-Rente die Gewinne Zuverdienst darstellen. Daher ist Ihr Modell vielleicht so nicht umsetzbar.
Pit1860am 21.03.2023 | 19:49
Mmh, wenn man keine Ahnung hat...unsere PV-Anlage war nach 8 Jahren abbezahlt und seitdem haben wir jedes Jahr Gewinn. Die Raten für die Anlage haben wir von dem Geld bezahlt, welches der Stromverkauf eingebracht hat.
Sie haben doch gelesen, dass bei einer EM-Rente die Gewinne Zuverdienst darstellen. Daher ist Ihr Modell vielleicht so nicht umsetzbar.
Sie haben aber auch gelesen, dass bei kleineren Anlagen, dies als Liebhaberobjekt gilt und man dies mit dem Finanzamt auch so abmachen kann. Bei uns war es genauso, wir haben nach ca. 8 Jahren die Kosten durch die Stromerlöse erwirtschaftet und haben jetzt nach 16 Jahren eine Leistungsminderung von ca. 15%. War aber auch eine teurere Made in Germany Anlage, kein China Schrott.
Wie bitte!am 22.03.2023 | 08:20
Zitat von Pit1860 anzeigen
Sie haben doch gelesen, dass bei einer EM-Rente die Gewinne Zuverdienst darstellen. Daher ist Ihr Modell vielleicht so nicht umsetzbar.
Sie haben aber auch gelesen, dass bei kleineren Anlagen, dies als Liebhaberobjekt gilt und man dies mit dem Finanzamt auch so abmachen kann. Bei uns war es genauso, wir haben nach ca. 8 Jahren die Kosten durch die Stromerlöse erwirtschaftet und haben jetzt nach 16 Jahren eine Leistungsminderung von ca. 15%. War aber auch eine teurere Made in Germany Anlage, kein China Schrott.
und was ist daran jetzt rentabel? 16 Jahre umrechnen was bleibt pro Jahr....wie lange die Anlage noch läuft steht in den Sternen....und wie sich die weiter Minderung entwickelt steht wohl auch in den Sternen...
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