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Experten-Antwort

EMR und Reduzierung Arbeitszeit

von Erleichtert01.10.2021 | 10:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde im Frührjahr abgelehnt. Widerspruch wurde eingelegt und nun habe ich Post (ich deute es als positive Post) von der DRV bekommen. Darin wird ausgeführt, dass ich nach deren medizinischer Sicht nur noch 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig bin. Ich würde mal sagen, dass dies jetzt die Bewilligung einer Teil-Erwerbsminderungsrente nach sich zieht. Gleichzeitig wurde noch ein Fragebogen für meinen Arbeitgeber mitgeschickt (Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen). Dieser kann zur Verfügung gestellt werden (nur so am Rande). Ich habe nun folgende Fragen: 1. Ab wann kann / soll / muss (ich möchte so schnell wie möglich) ich meine tägliche Arbeitszeit reduzieren? 2. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis dann der endgültige Rentenbescheid vorliegt? 3. Muss ich nach der Reduzierung meiner täglichen Arbeitszeit der DRV einen Arbeitsvertrag einreichen? (jetzt nicht wieder falsch verstehen, bevor das hier eine Welle auslöst: ich werde auf jeden Fall die tägliche Arbeitszeit auf unter 6 Stunden reduzieren, nicht daas einer auf die Idee kommt, ich wolle weiterhin voll arbeiten und doppelt kassieren...)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erleichtert,

die Antwort auf Ihre Fragen hängt stark von den Angaben Ihres Arbeitgebers auf dem Fragebogen ab, insbesondere ob bzw. ab wann ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht und Sie diesen auch beantragt haben oder beantragen.

Aufgrund dieser Angaben wird Ihr Rentenversicherungsträger über die Erwerbsminderungsrente entscheiden. Wie lange dies dauert, können wir Ihnen hier nicht beantworten.

Den Arbeitsvertrag müssen Sie nicht einreichen. In der Regel reichen die Angaben Ihres Arbeitsgebers auf dem Fragebogen aus.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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