Hallo Erleichtert,
die Antwort auf Ihre Fragen hängt stark von den Angaben Ihres Arbeitgebers auf dem Fragebogen ab, insbesondere ob bzw. ab wann ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht und Sie diesen auch beantragt haben oder beantragen.
Aufgrund dieser Angaben wird Ihr Rentenversicherungsträger über die Erwerbsminderungsrente entscheiden. Wie lange dies dauert, können wir Ihnen hier nicht beantworten.
Den Arbeitsvertrag müssen Sie nicht einreichen. In der Regel reichen die Angaben Ihres Arbeitsgebers auf dem Fragebogen aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung