Hallo Herr Heinz,
der Antwort von santander schließen wir uns voll an. Reha vor Rente.
Und Sie laufen nicht Gefahr, den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung verspätet zu stellen, ein Reha-Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn im Reha-Verfahren festgestellt wird, dass eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die Reha-Maßnahme nicht erfolgreich war.
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