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Experten-Antwort

EMR und Reha gleichzeitig beantragen

von Herr Heinz 22.01.2025 | 12:01
348 Ansichten
4 Antworten
Darf ich das? Macht es Sinn - oder erst das eine - dann das andere

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2025 | 09:55

Hallo Herr Heinz,

der Antwort von santander schließen wir uns voll an. Reha vor Rente.

Und Sie laufen nicht Gefahr, den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung verspätet zu stellen, ein Reha-Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn im Reha-Verfahren festgestellt wird, dass eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die Reha-Maßnahme nicht erfolgreich war.

3 Antworten

santander am 22.01.2025 | 12:37
Reha vor Rente Die Rehabilitation soll laut Gesetz die „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ beseitigen beziehungsweise das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ verhindern oder hinausschieben. Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nur wenn eine Rehabilitationsleistung dieses Ziel voraussichtlich nicht erreichen kann, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden. Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird nachträglich geprüft, ob eine Rehabilitation für Sie zumutbar und geeignet ist, um Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Im Interesse aller Versicherten gilt in der Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“. Für Sie als Rehabilitand heißt das, dass Sie aktiv an der Rehabilitation und an der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit beteiligt werden.
Kommt drauf anam 22.01.2025 | 12:43
Das können Sie machen, wie Sie wollen. Wenn Sie hoffen, dass eine Reha Ihnen hilft, eine Erwerbsminderung zu verhindern, beantragen Sie eine Reha. Wenn Sie eine EM-Rente anstreben, beantragen Sie direkt eine EM-Rente. Häufig wird Sie die DRV dann aber zunächst zu einer Reha auffordern und das Ergebnis abwarten (Reha vor Rente).
Schadeam 22.01.2025 | 14:23
Sinnvoll dürfte eher sein erst das eine zu beantragen und später das andere.
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