Hallo Peter A.,
grundsätzlich besteht für den Rentenversicherungsträger natürlich die Möglichkeit, auch nach Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer, das Vorliegen der Erwerbsminderung erneut zu überprüfen.
Ob und wann dies in Ihrem Fall erfolgen wird, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger auf Anfrage mitteilen.
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