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Experten-Antwort

EMR und Schwerbehinderung

von Sabine F.18.07.2010 | 16:51
2840 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, meine Frage hat nur indirekt etwas mit dem Thema Rente zu tun, dennoch kann mir hier vielleicht jemand eine Antwort auf die folgende Frage geben. Eine Schwerbehinderung (50%) lag bei mir schon vor Bezug der EMR vor. Nun muss ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wird dabei die Tatsache, mittlerweile eine EMR zu erhalten dabei eine Rolle spielen, oder brauche ich das nicht erwähnen? Danke für Antworten. Mit freundlichen Grüssen Sabine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2010 | 11:29

Hallo Sabine F.,

auch ich würde Ihnen raten, eine Kopie des Rentenbescheides dem Verschlimmerungsantrag beizulegen.

2 Antworten

Arnoldam 18.07.2010 | 18:03
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu noch sagen, das ich im Dezember 2009 im Rahmen der Verlängerung meines befristeten Schwerbehindertenausweises seitens des Versorgungsamtes begutachtet wurde ( kommt sehr sehr selten vor ) und mir aufgrund dieses positiven Gutachtens dann sogar ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis mit 60% ausgestellt wurde. Im Februar 2010 wurde dann zufällig auch eine Nachprüfung meiner seit mehreren Jahren bereits zuerkannten unbefristeten vollen EM-Rente seitens der Rentenversicherung durchgeführt. Ich habe dann dem Fragebogen der RV das Gutachten welches im Auftrag des Versorgungsamtes 2 Monate früher erstellt wurde gleich beigelegt. Nur 3 ! Tage später hatte ich dann bereits ein Schreiben der RV über die weitere Rentenberechtigung im Briefkasten... Natürlich war es es Zufall, das zum einen im Rahmen meines Schwerbehindertenverfahrens überhaupt ein fachärztliches Gutachten erstellt wurde - weclhes dann auch noch absolut zu meinen Guinsten ausfiel - und zum anderen , das dies dann alles relativ aktuell und zeitnah zur Rentennachprüfung geschah. Aber letztlich hat genau das Gutachten aus dem Schwerbehindertenverfahren ausgereicht, um die Nachprüfung meiner EM-Rente ganz schnell zu beenden und positiv zu gestalten... Insofern könnten dann auch bei ihnen ärztliche Unterlagen wie Befundberichte, Atteste etc. im Verschlimmerungsverfahren eine entscheidende Bedeutung haben. Natürlich haben diese - normalen - ärztlichen Unterlagen nicht die selbe Bedeutung wie ein sozial-medizinsichen Gutachtens, aber immerhin und besser als gar nichts. Viel Erfolg.
Arnoldam 18.07.2010 | 17:33
Die Zuerkennung einer EM-Rente hat mit der Zuerkennung einer Schwerbehinderrung erst einmal und grundsätzlich nichts zu tun. Genauso verhält es sich natürlich auch umgekehrt. Es gibt Leute die eine EM-Rente erhalten aber nicht als Schwerbehinderte anerkannt sind und umgekehrt. Beide Bescheide werden ja von zwei verschiedenen Behörden ( Rentenversicherung und Versorgungsamt ) erlassen und das iauch noch in völlig verschiedenen Verfahrensabläufen bzw. medizinischen Ermittlungen. Selbige der Rentenversicherung sind - normalerweise - weitaus umfangreicher als die des Versorgungsamtes. Angeben beim Verschlimmerungsantrag würde ich die Zuerkennung der EM-Rente aber auf jeden Fall ( Kopie des Rentenbescheides beifügen ). Schaden kann es sicher nicht und könnte ihre Argumentation nach Verschlimmerung der Erkrankungen sicher plausibel unterstützen. Sie sollten aber in jedem Falle alle ihnen vorliegenden medizinischen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte ( welche nicht älter als 2 Jahre sind ) - also auch die aus dem EM-Rentenverfahren ! - dem Verschlimmerungsantrag beifügen. Die ärztlichen Unterlagen - egal aus welchem Verfahren Sie eigentlich stammen - werden bzw. müssen auf jeden Fall berücksichtigt werden.
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