Hallo mir,
ergänzend zur der vorangegangenen Antwort noch der Hinweis, dass Sie die Möglichkeit haben, vor der Umwandlung eine Probeberechnung zu beantragen. Die Anfrage richten Sie im Rahmen eines formlosen Anschreibens, unter Angabe des gewünschten Rentenbeginns, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträgers oder lassen dies im Rahmen eines Beratungsgesprächs über eine Auskunfts- und Beratungsstelle entsprechend weiterleiten.
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