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Experten-Antwort

EMR und Schwerbehinderungsrente

von mir15.07.2016 | 14:09
1003 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde von der EMR in Schwerbehinderungsrente gehen. Werden die 10,8 % dann nochmal abgezogen ??? wie bei der EMR. ?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mir,

ergänzend zur der vorangegangenen Antwort noch der Hinweis, dass Sie die Möglichkeit haben, vor der Umwandlung eine Probeberechnung zu beantragen. Die Anfrage richten Sie im Rahmen eines formlosen Anschreibens, unter Angabe des gewünschten Rentenbeginns, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträgers oder lassen dies im Rahmen eines Beratungsgesprächs über eine Auskunfts- und Beratungsstelle entsprechend weiterleiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

dsfdsfam 15.07.2016 | 14:38
nein. Der Abschlag bleibt bestehen. Der Zahlbetrag wird bei nahtloser Umwandlung in die Altersrente auch nicht sinken.
miram 15.07.2016 | 20:59
Dankeschön für die Antwort.
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