Hallo "arme Rentnerin",
bzgl. der Höhe einer nachfolgenden Altersrenten kommt es tatsächlich recht regelmäßig zu der von Upsala beschriebenen Situation, dass sich am Rentenzahlbetrag keine Änderung ergibt. Hier können Sie sich aber gerne eine Probeberechnung der folgenden Altersrente anfordern um verlässliche Zahlen zu bekommen.
Bitte bedenken Sie aber weiter, dass es neben dem Rentenzahlbetrag evtl. weitere Gründe für oder gegen einen Altersrentenantrag (statt Erwerbsminderungsrente) geben kann.
z.B.:
- ggf. hat es Auswirkungen auf eine Betriebsrente ob Sie Alters- oder Erwerbsminderungsrente bekommen?
- falls Sie "riestern" ergeben sich auch dort Änderungen (der Erwerbsminderungsrentner ist noch unmittelbar riesterberechtigt, der Altersrentner nicht mehr).