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Experten-Antwort

EMR und Steuer

von Jannika21.06.2021 | 18:17
92 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 12.019 Erwerbsminderungsrente und habe einen GDB von 50. Meine Bruttorente beträgt 652,62 E und Netto 582,80 E. Wieviel Steuern muss ich eventuell für 2020 nachzahlen Mein Mann ist seit 1.6.2020 arbeitslos, hat das auch Folgen. Wir haben sonst keine Einkünfte Gruß Jannika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Jannika,

hinsichtlich einer steuerlichen Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und zur Auskunftserteilung an die Finanzverwaltung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 21.06.2021 | 18:31
Hallo Jannika, Ihre Rente allein betrachtet ist nicht steuerpflichtig. Daneben kommen aber die Lohnersatzleistungen (ALG) Ihres Ehemannes hinzu, und vielleicht auch andere steuerrelevante Einkünfte, die Sie hier nicht mitgeteilt haben. Was da in Summe ggf. als steuerpflichtiges Einkommen zusammen kommt, müssen Sie mit dem Finanzamt klären ...wir sind hier nicht in einem Steuer-Forum. Gruß w.
Reineram 22.06.2021 | 12:14
Hallo Jannika, nach meinen Erfahrungswerten, wirst du wahrscheinlich (bei den Beträgen) keine St. zahlen müssen. Das steuerfreie Arbeitslosengeld 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Ich würde mich mal bei "Mein ELSTER" anmelden und alle Daten eingeben bzw. dort kann man "probe Berechnungen" machen und sieht, was Sache ist. https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2 Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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