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EMR und Unternehmer

von John03.05.2010 | 22:34
1137 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit einigen Jahren schon eine volle EMR. Nun plane ich auf meinem Hausdach eine kleine Photovoltaik-Anlage. Dadurch würde ich zum Unternehmer (steuerlich gesehen). Durch die Einspeisung des kompletten Stroms ins Netz würde ich meine Hinzuverdienstgrenze aber nicht überschreiten. Ist in diesem Fall rentenrechtlich etwas zu beachten? Danke für Antworten. Mit freundlichen Grüßen John

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie von "Aha" erwähnt, sollten Sie mitteilen, ab wann Sie Unternehmer sein werden. Eventuell will die Sachbearbeitung von Ihnen eine gewissenhafte Schätzung über den zu erwartenden Gewinn. Die Sachbearbeitung wird dann festlegen, ob Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschreiten oder nicht. Auf jeden Fall wird sich die Sachbearbeitung den Einkommenssteuerbescheid vorlegen lassen, um den steuerlichen Gewinn und damit die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen überprüfen zu können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir verweisen auf unsere bereits gegebene Antwort mit dem Hinweis, dass wir uns in diesem Forum selbstverständlich nicht zu Fragen des Unternehmerrisikos und der Rentabilität äußern. Trotzdem kann der Beitrag von "Kollektor" für "John" einen nützlichen Hinweis darstellen, dass aufgrund der Absenkung der Einspeisevergütung, vorausgesetzt dem ist so, ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze erst recht nicht zu erwarten sein wird.

6 Antworten

kiam 04.05.2010 | 07:52
nein
Ahaam 04.05.2010 | 08:00
Aus dem Rentenbescheid ergibt sich Ihre Mitwirkungs- und Auskunftspflicht über relevante Umstände gegenüber der RV. Legen Sie dort also Ihre Gewerbeanmeldung und eine vorab Einkommensschätzung vor. Den nächsten Einkommensteuerbescheid reichen Sie dann unaufgefordert nach bzw. dieser wird bei Ihnen von der RV angefordert. Ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten rechnet Ihnen die RV aus - sonst niemand!
Kollektoram 04.05.2010 | 13:30
Für eine kleine EFH-PV-Anlage brauchen Sie keine Gewerbeanmeldung. Sie überschreiten damit auch keine Hinzuverdienstgrenzen, es sei denn Sie hätten noch weitere Einkommen aus Arbeit oder Gewerbe. Beachten Sie aber, dass für neue PV-Anlagen ab 1.7. eine Absenkung der Einspeisevergütung um 16 % erfolgt und es sehr schwierig ist einen Installateur zu finden der jetzt noch zu vernünftigen Preisen liefern kann.
Johnam 04.05.2010 | 19:17
Wenn ich allerdings z. Zt. nicht zur Einkommensteuer veranlagt werde, so gehe ich auch weiterhin davon aus, dass bei einer Photovoltaikanlage mit ca. 5 kW/p meine Hinzuverdienstgrenze (400,-- EUR) nicht überschritten wird. Ich nehme an, dass die RV den Feststellungen des Finanzamts folgen wird. Gruß John
Johnam 05.05.2010 | 03:10
@Kollektor Da kann mir mit meinen 4,4 kW/p und Südwestlage ja nix passieren. Sonnige Grüße John
Kollektoram 04.05.2010 | 23:19
An einem guten Standort bekommt man für 5 kWp und Inbetriebnahme 1. Hj. 2010 etwa 2000 € jährliche Vergütung, da gehen noch die Abschreibung und Kosten ab. Also Null Probleme. Die RV folgt der Feststellung des FA. Durch steuerliche und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten bleibe selbst ich mit meinen 5 PV-Anlagen mit zusammen fast 200 kWp unter der Hinzuverdienstgrenze von 4800 € jährlich und bald erreiche die Regelaltersgrenze wo die Hinzuverdienstgrenze keine Rolle mehr spielt.
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