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Experten-Antwort

EMR und Verhinderungspflege

von Britta02.08.2022 | 19:10
129 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich Habe Pflegegrad 3. Mein Mann ist mein Pfleger. Er muss nun 4 Tage auf eine Reise. Da ich Hilfe benötige, im Haushalt und bei der Körperpflege und auch beim Anziehen, ausserdem muss ein Hund versorgt werden, wuerde meine beste Freundin fuer 4 Tage zu mir ziehen, damit ich versorgt bin ebenso wie der Hund und sie mir helfen kann wenn ich stolpere, stürze etc. Meine Freundin erhält selber EMR und hat einen Hinzuverdienst durch einen Minijob ( der Freibetrag wird dadurch ausgeschöpft. Meine / unsere Frage. Wenn ich Verhinderungspflege beantrage, und ihr fuer die vier Tage Geld zahle ( u.a auch eine Fahrkarte) muss sie das bei der EMR angeben? Da ich unter Depressionen leide und eine Sozialphobie habe lass ich ausser engsten Freunden niemanden in meine Nähe. Sie ist fuer mich wie eine Schwester. Kann ich ihr also Geld geben als Entschädigung das sie bei mir ist fuer die vollen vier Tage, ohne das ihre Rente gekürzt wird? Bitte, ich brauche ganz schnell eine Antwort, da es dringend ist.. Herzliche Gruesse Britta

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2022 | 07:14

Hallo Britta,

wenn Sie Ihrer Freundin nicht mehr als das Pflegegeld geben, das Sie für diese 4 Tage bekommen, zählt das nicht als Hinzuverdienst und führt damit auch nicht zur Kürzung der Rente.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Peter T. am 02.08.2022 | 19:46
Hallo, dies ist kein Problem. Wenn Sie eine sittliche Verpflichtung hat, was man bei einer Freundin durchaus so nennen kann, dann ist der Betrag für die Verhinderungspflege auch steuerfrei bzw. muss dort nicht angegeben werden und ist damit auch nicht als Hinzuverdienst zu bewerten. Viel Erfolg...
Peter T. am 03.08.2022 | 09:44
Ist (meiner Meinung) nicht ganz korrekt, die Antwort, bzw. nicht ganz nachvollziehbar. Es geht hier um Verhinderungspflege. Dort kann man bis zu 2418 € erhalten, wenn man keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Und damit kann man mehr erhalten als die 545 € für den ganzen Monat, egal wie viele Stunden gepflegt werden muss. Also die Stunden die sie bei der Pflegekasse als VHP abrechnen mit dem persönlichen Stundenlohn, den sie dort angeben bzw. mit der Pauschalsumme. Sie müssen also nicht die 545 € herunter rechnen auf die Tage und nur das Ihrer Freundin geben sondern sie können auch das geben, was Sie für die VHP von der Kasse dafür verlangen/bekommen... Viel Erfolg.
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