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Experten-Antwort

EMR- Verländerung

von Petra B.04.01.2012 | 20:54
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Hallo, welche Informationen erhalte ich bei Verlängerung der vollen EMR ? Bekomm ich da nochmal alle Informationen wie die Versicherungszeiten warun und wie die Rente berechnet wurde, oder ist das ein sogenannter 3-Zeiler wo nur mitgeteilt wird wie lange die neue Rente verlängert wird. Vielen Dank für euere Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

die Weitergewährung einer Zeitrente bedeutet lediglich eine Verlängerung der anfänglichen Befristung, bei der es auch bei dem ursprünglichen Rentenbeginn bleibt. Es erfolgt im Rahmen der Weitergewährung also weder eine erneute Prüfung der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen noch eine Neufeststellung der Renten auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Weitergewährung geltenden Rechts. Zum 01.05.2007 wurde dies rechtlich auch entsprechend klargestellt. Der Rentenbescheid wird daher kurz ausfallen, er wird keine weiteren Anlagen und Berechnungen enthalten.

Für den Fall, dass „Ihre Rente“ nur noch als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird, handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall und somit um den Beginn einer neuen Rente. Es wird ein Rentenbescheid mit allen Anlagen und Berechnungen erstellt werden.

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6 Antworten

KSCam 04.01.2012 | 21:13
Wichtig ist doch nur, dass die Rente verlängert wird. Wenn ja, dann ändert sich doch weder etwas an den Versicherungszeiten noch am Betrag. Im Zweifel können Sie (falls Sie mit der Bewilligungsmitteilung nicht zufrieden sind) die individuelle Berechnung und den Versicherungsverlauf jederzeit anfordern. Aber brauchen tut man das nicht wirklich!
Krämersam 04.01.2012 | 21:48
Bei der Erstbewilligung meiner EM-Rente bekam ich mit dem Rentenbescheid eine vielseitige Aufstellung über meinen gesamtem Versicherungsverlauf plus detaillierte Rentenberechnung. Beim 1. Verlängerungsnatrag kam dann nur noch ein 1 seitiger Rentenbescheid , das die Rente verlängert wird und bis zum xx.xx.xx befristet ist. Dazu noch 1 Mitteilungsblatt mit den aktuellen Hinzuverdienstgrenzen. Beim 2. Verlängerungsantrag kann dann neben dem Bescheid das die Rente unbefristet verlängert wird , noch eine mehrseitige Aufstellung über die genaue Berechnung der EM-Rente. Eine nochmalige Aufstellung des Versicherungsverlaufes war nicht mehr enthalten. Hatte sich ja auch nix geändert.
Petra B.am 04.01.2012 | 22:59
Vielen Dank für die Antworten von Krämers und KSC
Petra B.am 04.01.2012 | 23:18
Was ist aber, wenn aus der vollen EMR nur noch eine teilweise EMR geworden ist ? Kommt dann auch nur ein 1 seitiger Rentenbescheid , das die Rente verlängert wird aber nur noch teilweise ( 3 bis 6 STD. )und bis zum xx.xx.xx befristet ist, oder ist der Briefumschlag dann wieder DIN A 4 gross ??? Petra B.
zeldaam 05.01.2012 | 00:28
Hallo Petra, machen Sie doch bitte den Briefumschlag einfach auf, wenn er Ihnen schon vorliegt. Alles andere ist doch Spötenkiekerei - an der Größe des Briefumschlages festzustellen, welche Rente weiter bewilligt wurde ??? Im Übrigen kommt es nicht allzuoft vor, dass nach einer vollen EM - Rente nur noch eine tw. Rente bewilligt wird- es sei denn, Ihr Gesundheitszustand hätte sich gravierend verändert. (Oder bei Renten wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes steht auf einmal ein Arbeitsplatz zur Verfügung - was eher unwahrscheinlich ist.) MfG zelda
Krämersam 05.01.2012 | 08:22
Aus der Grösse des Briefumschlages können Sie wirklich gar nichts bezüglich der enthaltenen Unterlagen interpretieren. Ein normaler kleiner weißer Briefumschlag kann nämlich neben dem Verlängerungsbescheid auch den 1-seitigen Ablehnungsbeshceid beinhalten...
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