Hallo Petra,
die Weitergewährung einer Zeitrente bedeutet lediglich eine Verlängerung der anfänglichen Befristung, bei der es auch bei dem ursprünglichen Rentenbeginn bleibt. Es erfolgt im Rahmen der Weitergewährung also weder eine erneute Prüfung der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen noch eine Neufeststellung der Renten auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Weitergewährung geltenden Rechts. Zum 01.05.2007 wurde dies rechtlich auch entsprechend klargestellt. Der Rentenbescheid wird daher kurz ausfallen, er wird keine weiteren Anlagen und Berechnungen enthalten.
Für den Fall, dass „Ihre Rente“ nur noch als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet wird, handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall und somit um den Beginn einer neuen Rente. Es wird ein Rentenbescheid mit allen Anlagen und Berechnungen erstellt werden.