Hallo Reni,
es gibt da mehrere Optionen.
Wenn die Rente zum 1.3.22 endet (ungewöhnlich, wohl eher zum 28.2.), erfolgt die nächste Rentenzahlung erst zum 31.3., sofern sie denn bewilligt wird. Bis dahin hat die DRV also noch Zeit, auch einen Bescheid zu erstellen. Ist natürlich unbefriedigend für Sie, weil Sie dann immer noch nichts wissen.
Deshalb können Sie am letzten Tag vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu Ihrem behandelnden Arzt gehen und sich dort (wieder) krank schreiben lassen. Wichtig ist, dass er dies nicht als Erstbescheinigung erstellt, sondern als 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' (Diagnose ansonsten wie vor der EM-Rente).
So wie Sie schreiben, hatten Sie nur sechs Monate lang Krankengeld bezogen. Demnach haben Sie dort noch Restanspruch. KG wird immer im Nachhinein bezahlt. Sie würden dann also so ca. Ende des Monats KG erhalten (für ca. drei Wochen).
Die Höhe richtet sich m.W. nach den Berechnungen wie vor EM-Rentenbezug, denn der alte Anspruch 'lebt nur wieder auf'.
Diese Krankmeldung benötigen Sie ohnehin, auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, sonst müssten Sie nämlich ab dem 01.03.22 dort wieder antreten.
Parallel melden Sie sich beim Arbeitsamt (hier haben Sie auch während der EM-Rente 'neue' Ansprüche erworben). Spätestens am 01.03. persönlich, denn erst ab persönlichem Erscheinen gilt ein Anspruch auf Leistungen. Sprechen Sie dann offen mit dem Sachbearbeiter, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente bereits läuft.
Da sich vermutlich eh bis Ende März auch ein Bescheid von der DRV angefunden* hat, ist es 'nur ein bisschen unnötiger Papierkram für die Beteiligten, steht Ihnen aber zu.
*angefunden habe ich bewusst geschrieben. Falls nicht bis Ende des Monats doch schon ein Bescheid vorliegt, werden Sie Anfang März ein Schreiben Ihrer KK erhalten, in dem Sie gefragt werden, was denn nach dem 01.3. ist, Rente lief ja aus. Bevor Sie dann die anderen Wege machen, rufen Sie bei der Krankenkasse an. Mit etwas Glück hören Sie dann 'hat sich doch erledigt, Sie erhalten ja weiterhin Rente'. Die Krankenkasse bekommt das nämlich direkt per Datenübermittlung mitgeteilt, während Sie selbst gut und gerne ca. 10-14 Tage auf den Ausdruck warten müssen (lange Postwege...).
Das würde Ihnen dann natürlich Krankmeldung/Arbeitsamt ersparen., denn dann ist das Geld auch rechtzeitig wieder zum Monatsende auf dem Konto.
Also von einer dieser drei Stellen werden Sie Geld bekommen, noch haben Sie ja ein paar Tage Zeit...
Bleiben Sie geduldig! Alles Gute!