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Experten-Antwort

EMR Verlängerung beantragt, Frist läuft aus, was kommt danach?

von Reni02.02.2022 | 20:27
711 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor ca. 4 Monaten meine EMR Verlängerung beantragt und bis dato keine Antwort darauf erhalten. Auf Nachfrage hieß es, aufgrund gesundh. Ausfälle kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Nun läuft aber meine Rente zum 1.3.22 aus und was kommt dann? Ich bin noch in einem ungekündigten AV, jedoch keineswegs arbeitsfähig. Krankengeld würde mir eventl. noch zustehen, da ich 6 Monate nach Krankengeldbezug schon berentet wurde. Nur würde mir dann wirklich noch Krankengeld zustehen und falls ja, von welchen Einkünften? vorheriges Gehalt oder Rente? Falls nicht, wer wäre dann für mich zuständig bzw. greift da auch die Nahtlosigkeit? Ich würde ja dann im nächsten Monat ohne Alles dastehen, kaum auszudenken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reni,

auch wir empfehlen Ihnen zur finanziellen Absicherung zunächst andere Sozialleistungen (Krankengeld/Arbeitslosengeld) zu beantragen. Sollte die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wird die Rente nahtlos ab dem 01.03.2022 weitergezahlt. Wenn Sie in diesem Zeitraum dann schon eine andere Sozialleistung erhalten haben sollten, wird diese Leistung mit der möglichen Nachzahlung der Rente zwischen den Leistungsträgern abgerechnet.

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19 Antworten

Walloam 02.02.2022 | 20:56
Ich könnte in derselben Situation stehen und kann mitfühlen aber nur ein bischen beitragen. Ich habe bei der Krankenkasse angerufen, was ich ihnen auch dringend empfehlen würde. Nach meinen Informationen steht Ihnen ein (Restanspruch)Krankengeld zu und ich meine es wird berechnet nach dem Gehalt, dafür müsste ihr AG sie aber wieder anmelden. Nach einem Monat müsste der AG aber erstmal wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen. Ob das dem Arbeitgeber nicht auf den Zeiger geht und ihnen vielleicht dann endgültig krankheitsbedingt kündigt, ist die Frage und sollte geklärt werden. Wenn sie vor der Rente Alg1 bezogen haben oder gearbeitet haben, dann steht ihnen ebenfalls Alg1 zu. Dies wird fiktiv nach Ausbildungsstand berechnet. Wenn sie studiert haben und Mindestlohn bezogen haben, haben sie Glück, wenn andersrum, dann haben sie Pech. Meistens ist es schlechter als das normale Alg1. Wie das funktioniert ist googelbar.
Reniam 02.02.2022 | 21:13
Vielen Dank für ihre Antwort. Ja diese Warterei ist grauenvoll und erst recht, wenn man schon genügend gesundheitliche Belastungen hat. Leider sind die Ämter ja derzeit recht unterbesetzt und so kann die Bearbeitung ja doch noch recht lange auf sich warten lassen. Auch die Vorstellung, dass man nach Fristende bzw. Ablauf der EMR seinen AG wieder belasten bzw. zur Kasse bitten muss in Form von zu zahlenden Krankengeld ist auch nicht berauschend. Kein Wunder, wenn dann auch noch die Kündigung folgt. Hoffen wir auf ein Wunder .....
Siehe hieram 02.02.2022 | 21:12
Hallo Reni, es gibt da mehrere Optionen. Wenn die Rente zum 1.3.22 endet (ungewöhnlich, wohl eher zum 28.2.), erfolgt die nächste Rentenzahlung erst zum 31.3., sofern sie denn bewilligt wird. Bis dahin hat die DRV also noch Zeit, auch einen Bescheid zu erstellen. Ist natürlich unbefriedigend für Sie, weil Sie dann immer noch nichts wissen. Deshalb können Sie am letzten Tag vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu Ihrem behandelnden Arzt gehen und sich dort (wieder) krank schreiben lassen. Wichtig ist, dass er dies nicht als Erstbescheinigung erstellt, sondern als 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' (Diagnose ansonsten wie vor der EM-Rente). So wie Sie schreiben, hatten Sie nur sechs Monate lang Krankengeld bezogen. Demnach haben Sie dort noch Restanspruch. KG wird immer im Nachhinein bezahlt. Sie würden dann also so ca. Ende des Monats KG erhalten (für ca. drei Wochen). Die Höhe richtet sich m.W. nach den Berechnungen wie vor EM-Rentenbezug, denn der alte Anspruch 'lebt nur wieder auf'. Diese Krankmeldung benötigen Sie ohnehin, auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, sonst müssten Sie nämlich ab dem 01.03.22 dort wieder antreten. Parallel melden Sie sich beim Arbeitsamt (hier haben Sie auch während der EM-Rente 'neue' Ansprüche erworben). Spätestens am 01.03. persönlich, denn erst ab persönlichem Erscheinen gilt ein Anspruch auf Leistungen. Sprechen Sie dann offen mit dem Sachbearbeiter, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente bereits läuft. Da sich vermutlich eh bis Ende März auch ein Bescheid von der DRV angefunden* hat, ist es 'nur ein bisschen unnötiger Papierkram für die Beteiligten, steht Ihnen aber zu. *angefunden habe ich bewusst geschrieben. Falls nicht bis Ende des Monats doch schon ein Bescheid vorliegt, werden Sie Anfang März ein Schreiben Ihrer KK erhalten, in dem Sie gefragt werden, was denn nach dem 01.3. ist, Rente lief ja aus. Bevor Sie dann die anderen Wege machen, rufen Sie bei der Krankenkasse an. Mit etwas Glück hören Sie dann 'hat sich doch erledigt, Sie erhalten ja weiterhin Rente'. Die Krankenkasse bekommt das nämlich direkt per Datenübermittlung mitgeteilt, während Sie selbst gut und gerne ca. 10-14 Tage auf den Ausdruck warten müssen (lange Postwege...). Das würde Ihnen dann natürlich Krankmeldung/Arbeitsamt ersparen., denn dann ist das Geld auch rechtzeitig wieder zum Monatsende auf dem Konto. Also von einer dieser drei Stellen werden Sie Geld bekommen, noch haben Sie ja ein paar Tage Zeit... Bleiben Sie geduldig! Alles Gute!
Reniam 02.02.2022 | 21:19
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Reni,

es gibt da mehrere Optionen.

Wenn die Rente zum 1.3.22 endet (ungewöhnlich, wohl eher zum 28.2.), erfolgt die nächste Rentenzahlung erst zum 31.3., sofern sie denn bewilligt wird. Bis dahin hat die DRV also noch Zeit, auch einen Bescheid zu erstellen. Ist natürlich unbefriedigend für Sie, weil Sie dann immer noch nichts wissen.

Deshalb können Sie am letzten Tag vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu Ihrem behandelnden Arzt gehen und sich dort (wieder) krank schreiben lassen. Wichtig ist, dass er dies nicht als Erstbescheinigung erstellt, sondern als 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' (Diagnose ansonsten wie vor der EM-Rente).

So wie Sie schreiben, hatten Sie nur sechs Monate lang Krankengeld bezogen. Demnach haben Sie dort noch Restanspruch. KG wird immer im Nachhinein bezahlt. Sie würden dann also so ca. Ende des Monats KG erhalten (für ca. drei Wochen).

Die Höhe richtet sich m.W. nach den Berechnungen wie vor EM-Rentenbezug, denn der alte Anspruch 'lebt nur wieder auf'.

Diese Krankmeldung benötigen Sie ohnehin, auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, sonst müssten Sie nämlich ab dem 01.03.22 dort wieder antreten.

Parallel melden Sie sich beim Arbeitsamt (hier haben Sie auch während der EM-Rente 'neue' Ansprüche erworben). Spätestens am 01.03. persönlich, denn erst ab persönlichem Erscheinen gilt ein Anspruch auf Leistungen. Sprechen Sie dann offen mit dem Sachbearbeiter, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente bereits läuft.

Da sich vermutlich eh bis Ende März auch ein Bescheid von der DRV angefunden* hat, ist es 'nur ein bisschen unnötiger Papierkram für die Beteiligten, steht Ihnen aber zu.

*angefunden habe ich bewusst geschrieben. Falls nicht bis Ende des Monats doch schon ein Bescheid vorliegt, werden Sie Anfang März ein Schreiben Ihrer KK erhalten, in dem Sie gefragt werden, was denn nach dem 01.3. ist, Rente lief ja aus. Bevor Sie dann die anderen Wege machen, rufen Sie bei der Krankenkasse an. Mit etwas Glück hören Sie dann 'hat sich doch erledigt, Sie erhalten ja weiterhin Rente'. Die Krankenkasse bekommt das nämlich direkt per Datenübermittlung mitgeteilt, während Sie selbst gut und gerne ca. 10-14 Tage auf den Ausdruck warten müssen (lange Postwege...).

Das würde Ihnen dann natürlich Krankmeldung/Arbeitsamt ersparen., denn dann ist das Geld auch rechtzeitig wieder zum Monatsende auf dem Konto.

Also von einer dieser drei Stellen werden Sie Geld bekommen, noch haben Sie ja ein paar Tage Zeit...

Bleiben Sie geduldig! Alles Gute!

Hallo, ich habe vor ca. 4 Monaten meine EMR Verlängerung beantragt und bis dato keine Antwort darauf erhalten. Auf Nachfrage hieß es, aufgrund gesundh. Ausfälle kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Nun läuft aber meine Rente zum 1.3.22 aus und was kommt dann? Ich bin noch in einem ungekündigten AV, jedoch keineswegs arbeitsfähig. Krankengeld würde mir eventl. noch zustehen, da ich 6 Monate nach Krankengeldbezug schon berentet wurde. Nur würde mir dann wirklich noch Krankengeld zustehen und falls ja, von welchen Einkünften? vorheriges Gehalt oder Rente? Falls nicht, wer wäre dann für mich zuständig bzw. greift da auch die Nahtlosigkeit? Ich würde ja dann im nächsten Monat ohne Alles dastehen, kaum auszudenken.
Hallo Reni, es gibt da mehrere Optionen. Wenn die Rente zum 1.3.22 endet (ungewöhnlich, wohl eher zum 28.2.), erfolgt die nächste Rentenzahlung erst zum 31.3., sofern sie denn bewilligt wird. Bis dahin hat die DRV also noch Zeit, auch einen Bescheid zu erstellen. Ist natürlich unbefriedigend für Sie, weil Sie dann immer noch nichts wissen. Deshalb können Sie am letzten Tag vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu Ihrem behandelnden Arzt gehen und sich dort (wieder) krank schreiben lassen. Wichtig ist, dass er dies nicht als Erstbescheinigung erstellt, sondern als 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' (Diagnose ansonsten wie vor der EM-Rente). So wie Sie schreiben, hatten Sie nur sechs Monate lang Krankengeld bezogen. Demnach haben Sie dort noch Restanspruch. KG wird immer im Nachhinein bezahlt. Sie würden dann also so ca. Ende des Monats KG erhalten (für ca. drei Wochen). Die Höhe richtet sich m.W. nach den Berechnungen wie vor EM-Rentenbezug, denn der alte Anspruch 'lebt nur wieder auf'. Diese Krankmeldung benötigen Sie ohnehin, auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, sonst müssten Sie nämlich ab dem 01.03.22 dort wieder antreten. Parallel melden Sie sich beim Arbeitsamt (hier haben Sie auch während der EM-Rente 'neue' Ansprüche erworben). Spätestens am 01.03. persönlich, denn erst ab persönlichem Erscheinen gilt ein Anspruch auf Leistungen. Sprechen Sie dann offen mit dem Sachbearbeiter, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente bereits läuft. Da sich vermutlich eh bis Ende März auch ein Bescheid von der DRV angefunden* hat, ist es 'nur ein bisschen unnötiger Papierkram für die Beteiligten, steht Ihnen aber zu. *angefunden habe ich bewusst geschrieben. Falls nicht bis Ende des Monats doch schon ein Bescheid vorliegt, werden Sie Anfang März ein Schreiben Ihrer KK erhalten, in dem Sie gefragt werden, was denn nach dem 01.3. ist, Rente lief ja aus. Bevor Sie dann die anderen Wege machen, rufen Sie bei der Krankenkasse an. Mit etwas Glück hören Sie dann 'hat sich doch erledigt, Sie erhalten ja weiterhin Rente'. Die Krankenkasse bekommt das nämlich direkt per Datenübermittlung mitgeteilt, während Sie selbst gut und gerne ca. 10-14 Tage auf den Ausdruck warten müssen (lange Postwege...). Das würde Ihnen dann natürlich Krankmeldung/Arbeitsamt ersparen., denn dann ist das Geld auch rechtzeitig wieder zum Monatsende auf dem Konto. Also von einer dieser drei Stellen werden Sie Geld bekommen, noch haben Sie ja ein paar Tage Zeit... Bleiben Sie geduldig! Alles Gute!
Vielen herzlichen Dank für ihre ausführliche Antwort, die mich erst einmal etwas beruhigt hat. Sie meinen, mein Arbeitgeber wird nicht wieder Krankengeldpflichtig, sondern die Krankenkasse zahlt sozusagen nahtlos weiter wieder Krankengeld. Das wäre fast schon wieder zu schön um wahr zu sein. Nochmals besten Dank, liebe Grüße und bleiben sie gesund.
Janaam 02.02.2022 | 22:13
Schließe mich den meisten an. Aber das Arbeitsamt hat nix damit zu tun, wenn Krankengeldanspruch besteht.
Siehe hieram 02.02.2022 | 22:39
das ist natürlich irgendwie auch richtig, aaaaber, dummerweise wollen die auch sofort ab dem 1. Tag eine Antragstellung haben. Und wie soll ich als 'Dummie' denn wissen, ob ich bei der anderen Stelle da noch Anspruch habe?? Also gehe ich doch lieber erst mal den doppelten Weg :-) (ich schrieb ja schon vorweg, ist vermutlich nur Papierkram für 'nix', weil die DRV dann auf dem letzten Drücker doch noch mit einem Bescheid um die Ecke kommt, aber der Vermieter will trotzdem pünktlich sein Geld haben... wobei mir dazu noch einfällt, den sollte man vielleicht 'vorwarnen', dass es ausnahmsweise mal eine Verzögerung geben könnte...)
Walloam 03.02.2022 | 10:33
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Schließe mich den meisten an. Aber das Arbeitsamt hat nix damit zu tun, wenn Krankengeldanspruch besteht.
das ist natürlich irgendwie auch richtig, aaaaber, dummerweise wollen die auch sofort ab dem 1. Tag eine Antragstellung haben. Und wie soll ich als 'Dummie' denn wissen, ob ich bei der anderen Stelle da noch Anspruch habe?? Also gehe ich doch lieber erst mal den doppelten Weg :-) (ich schrieb ja schon vorweg, ist vermutlich nur Papierkram für 'nix', weil die DRV dann auf dem letzten Drücker doch noch mit einem Bescheid um die Ecke kommt, aber der Vermieter will trotzdem pünktlich sein Geld haben... wobei mir dazu noch einfällt, den sollte man vielleicht 'vorwarnen', dass es ausnahmsweise mal eine Verzögerung geben könnte...)
Ok, als ich die Krankenkasse angerufen habe und mich erkundigt habe, ist die Dame vermutlich nicht von einer Folgebescheinigung ausgegangen. Da muss ich mal nachhaken. Was ich aber nicht verstehe, warum man dann noch zum Arbeitsamt muss, wenn einem die Krankenkasse das Krankengeld zusichern.
Siehe hieram 03.02.2022 | 12:42
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Wenn die das dann tatsächlich zusichern, kann man sich den Weg zum Arbeitsamt natürlich sparen. Mit Pech hat man aber jemand in der Leitung, der sagt 'nö, gibts's so nicht'. Auch wenn der Anspruch darauf besteht, sofern man noch einen 'alten' - also von vor der EM-Rente hat. Merken Sie sich dazu den §48 SGB V. Und ansonsten hat es etwas mit den Fristen zu tun. Krankengeld wird im Nachhinein bezahlt, also nicht, wenn die Meldung (innerhalb von fünf Tagen) abgegeben wird, sondern dann erst, wenn die danach folgende Bescheinigung abgegeben wird. Aber das Arbeitsamt zahlt erst ab dem Tag, an dem man sich persönlich dort gemeldet hat (telefonisch reicht nicht!), und deshalb muss man dort direkt hin, auch wenn die ebenfalls erst zum Monatsende bezahlen würden. Wenn dann der Rentenbescheid vorliegt, muss man den einreichen und die Sache ist erledigt. Oder alternativ dann eben auch den Krankengeldbescheid. 'Doppelt' zahlen die beiden Stellen natürlich nicht!! Aber die Ansprüche 'doppelt sichern' würde ich schon, wenn es darum geht, wie im nächsten Monat meine Miete bezahlt werden soll. Hoffen wir mal für alle Betroffenen, dass die DRV den anderen Stellen diese (unnötige) Arbeit erspart und rechtzeitig den Weiterbewilligungsantrag genehmigt ;-)
Eieieiam 03.02.2022 | 13:47
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Sie sollten definitiv bei der Rente bleiben und hier nicht Tipps aus anderen Gebieten geben, davon haben Sie offensichtlich überhaupt KEINE Ahnung. Seit dem 01.01.2022 ist es auch Online möglich! Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/online-arbeitslos-m… Man sollte ihr Halbwissen aus anderen Gebieten hier schnellstens unterbinden!
Siehe hieram 03.02.2022 | 14:19
Zitat von Eieiei anzeigenausblenden
Aber das Arbeitsamt zahlt erst ab dem Tag, an dem man sich persönlich dort gemeldet hat (telefonisch reicht nicht!),
Sie sollten definitiv bei der Rente bleiben und hier nicht Tipps aus anderen Gebieten geben, davon haben Sie offensichtlich überhaupt KEINE Ahnung. Seit dem 01.01.2022 ist es auch Online möglich! Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/online-arbeitslos-m… Man sollte ihr Halbwissen aus anderen Gebieten hier schnellstens unterbinden!
Schön, dann ist dies eine Information, die sehr aktuell ist und mir noch nicht bekannt war. Und es ist für 'Reni' und 'Wallo' sicher ebenfalls eine wertvolle Zusatzinformation, die sie nun Ihnen zu verdanken haben. Ihre persönlichen Anfeindungen mir gegenüber können Sie aber unterlassen, ich bin sicher, auch Sie haben nicht alle neuesten Neuerungen immer tagesgenau parat.
Reniam 03.02.2022 | 14:23
Zitat von Eieiei anzeigenausblenden
Aber das Arbeitsamt zahlt erst ab dem Tag, an dem man sich persönlich dort gemeldet hat (telefonisch reicht nicht!),
Sie sollten definitiv bei der Rente bleiben und hier nicht Tipps aus anderen Gebieten geben, davon haben Sie offensichtlich überhaupt KEINE Ahnung. Seit dem 01.01.2022 ist es auch Online möglich! Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/online-arbeitslos-m… Man sollte ihr Halbwissen aus anderen Gebieten hier schnellstens unterbinden!
Ich bin über die ausführliche Antwort von "Siehe hier" überaus zufrieden und ihm sehr dankbar, so dass ich nun auch weiß, was mir wo/wann auch zusteht, wenn der Weiterbewilligungsantrag über die Frist hinausläuft. Ob ich nun pers. o. mich online beim AA zu melden habe ist für mich eher nebensächlich und das wahrlich kleinste Problem. I.d.S. nochmals herzlichen DANK an "Siehe hier".
Reniam 03.02.2022 | 14:31
ich bin sicher, auch Sie haben nicht alle neuesten Neuerungen immer tagesgenau parat.
Na dann solltest du das denen überlassen die sich damit auskennen. Nichts ist schlimmer als unwissende Experten die Hilfesuchenden falsche oder unvollständige Antworten geben. Die Regelung war schon lange bekannt, in Kraft getreten zum 01.01.
Mir, als "Hilfesuchenden" hilft ihre Äußerung/Antwort hier gar NIX! Auch wenn diese Regelung seit 01.01.22 in Kraft getreten ist, ist dies für mich eher nebensächl.. Meine Fragestellung war eine ganz Andere, es geht allein darum, WAS? ist zu tun/steht mir zu, wenn mein Bewilligungsantrag bei der DRV über den Bewilligungszeitraum hinausläuft, auf diese mir "Siehe hier" eine äußerst hilfreiche Antwort geben konnte!
Walloam 03.02.2022 | 14:59
Ich bin über die ausführliche Antwort von "Siehe hier" überaus zufrieden und ihm sehr dankbar
...nur das diese falsch sind und Sie in eine Falle laufen lassen. Das ist hier ein Forum für Rente !
Ich finde ihre Antworten im Allgemeinen nicht besonders hilfreich, wir kennen uns ja schon aus anderen Diskussionen. Wenn sie meinen, dass das falsch ist, was siehe hier erzählt, dann klären sie uns doch auf was falsch ist, oder ist das eine pauschale Behauptung ?
Königam 03.02.2022 | 18:01
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
...nur das diese falsch sind und Sie in eine Falle laufen lassen. Das ist hier ein Forum für Rente !
Ich finde ihre Antworten im Allgemeinen nicht besonders hilfreich, wir kennen uns ja schon aus anderen Diskussionen. Wenn sie meinen, dass das falsch ist, was siehe hier erzählt, dann klären sie uns doch auf was falsch ist, oder ist das eine pauschale Behauptung ?
Gerade Sie ereifern sich über andere, wobei Sie selbst nur Fragen stellen und keinerlei rentenrechtliche Kenntnisse mitbringen. Lächerlich! Und ja, es fällt mir und auch anderen auf, dass sich @siehe hier gern auch zu fremdem Rechtsgebieten äußert, obwohl diese Antworten hier äußerst unpassend ist. Er scheint aber eine Art Profilierungssucht zu haben, sonst ist das nicht zu erklären.
Walloam 03.02.2022 | 18:24
Zitat von König anzeigenausblenden
Ich bin über die ausführliche Antwort von "Siehe hier" überaus zufrieden und ihm sehr dankbar
...nur das diese falsch sind und Sie in eine Falle laufen lassen. Das ist hier ein Forum für Rente !
Ich finde ihre Antworten im Allgemeinen nicht besonders hilfreich, wir kennen uns ja schon aus anderen Diskussionen. Wenn sie meinen, dass das falsch ist, was siehe hier erzählt, dann klären sie uns doch auf was falsch ist, oder ist das eine pauschale Behauptung ?
Gerade Sie ereifern sich über andere, wobei Sie selbst nur Fragen stellen und keinerlei rentenrechtliche Kenntnisse mitbringen. Lächerlich! Und ja, es fällt mir und auch anderen auf, dass sich @siehe hier gern auch zu fremdem Rechtsgebieten äußert, obwohl diese Antworten hier äußerst unpassend ist. Er scheint aber eine Art Profilierungssucht zu haben, sonst ist das nicht zu erklären.
Ich habe auch nicht behauptet remtenrechtliche Kenntnisse zu haben, sondern stelle Fragen, dafür ist das Forum ja da. Auf ihre und auch die Kommentare von Schade würde ich dabei liebend gern verzichten. Die sind meist nur agressiv, wenn die Fragestellung ihnen nicht genehm ist oder die Antwortsteller. Sie beide spielen sich als Forumspolizei auf. Was soll das ?
Königam 03.02.2022 | 19:59
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
...nur das diese falsch sind und Sie in eine Falle laufen lassen. Das ist hier ein Forum für Rente !
Ich finde ihre Antworten im Allgemeinen nicht besonders hilfreich, wir kennen uns ja schon aus anderen Diskussionen. Wenn sie meinen, dass das falsch ist, was siehe hier erzählt, dann klären sie uns doch auf was falsch ist, oder ist das eine pauschale Behauptung ?
Gerade Sie ereifern sich über andere, wobei Sie selbst nur Fragen stellen und keinerlei rentenrechtliche Kenntnisse mitbringen. Lächerlich! Und ja, es fällt mir und auch anderen auf, dass sich @siehe hier gern auch zu fremdem Rechtsgebieten äußert, obwohl diese Antworten hier äußerst unpassend ist. Er scheint aber eine Art Profilierungssucht zu haben, sonst ist das nicht zu erklären.
Ich habe auch nicht behauptet remtenrechtliche Kenntnisse zu haben, sondern stelle Fragen, dafür ist das Forum ja da. Auf ihre und auch die Kommentare von Schade würde ich dabei liebend gern verzichten. Die sind meist nur agressiv, wenn die Fragestellung ihnen nicht genehm ist oder die Antwortsteller. Sie beide spielen sich als Forumspolizei auf. Was soll das ?
Damit „intelligente“ Fragesteller wie Sie nicht überhand nehmen und auch noch glauben überflüssige Antworten geben zu müssen. Belassen Sie es einfach beim Fragen stellen, damit ist allen geholfen.
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