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Experten-Antwort

EMR Verrechnung Bedarfsgemeinschaft

von Maiki02.11.2023 | 08:51
183 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe rückwirkend EMR bewilligt bekommen. In dieser Zeit habe ich Hartz4 bekommen, zusammen mit meinem 16 jährigen Sohn. Das JC hat die für mich geleisteten Beträge mit der Rentenstelle / EMR verrechnet. Nun zu meiner Frage: Was ist mit den Hartz4 Leistungen, die für meinen Sohn geleistet wurden? Zeitgleich wurde durch das Jugendamt Unterhalt bei meinem Ex-Mann gepfändet und das JC meinte nun, dass die Leistungen für meinen Sohn damit getilgt werden könnten. Ist das so richtig und kann mir jemand die rechtlichen Grundlagen dazu nennen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maiki,

 

bezüglich der Angelegenheit mit dem Jobcenter können wir Ihnen in diesem Forum leider nicht weiterhelfen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 02.11.2023 | 09:07
Hallo Maiki, dass rückwirkende Rentenzahlungen mit dem Jobcenter verrechnet werden können, ist soweit wohl richtig. Das passiert auch, wenn jemand Krankengeld oder ALG1 erhalten hatte und eine EM-Rente dann rückwirkend bewilligt wurde. Geregelt sind Erstattungsansprüche Dritter im SGB X §§103 folgende. Bezüglich der weiteren Verrechnungen (Jugendamt oder sonstige Ansprüche Ihres Sohnes) können Sie sich in einem 'Hartz-IV-Forum' (z.B. https://www.hartziv.org/) erkundigen. Sinnvoller wird es allerdings für Sie wohl sein, wenn Sie die Hilfe eines Sozialverbandes wie z.B. SozVD oder VdK in Anspruch nehmen und sich also 'konkret' beraten lassen, nicht nur in einem anonymen Forum. Meines Wissens werden die anfallenden Gebühren auch vom JC übernommen, wenn man es vorher beantragt, aber auch das erfahren Sie direkt bei den Sozialverbänden, wenn Sie dort einen Termin vereinbaren. Viel Erfolg und alles Gute!
Michelam 02.11.2023 | 10:36
gehts Ihnen jetzt besser? Hat das der Frau weitergeholfen? Wohl kaum! Wenn Sie nichts sinnvolles beizutragen haben......einfach.....Füße stillhalten.....!
Spiegelam 02.11.2023 | 17:11
Wem hat denn jetzt Ihr Beitrag geholfen? Erst in den Spiegel schauen und nachdenken, bevor man hier seinen Senf beigibt und sich wie Sie der Lächerlichkeit preis gibt.
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