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Experten-Antwort

EMR vor 1.Auszahlung Rückzahlung an die RV

von Stern26.10.2024 | 13:09
408 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, EMR wurde rückwirkend ab 01.01.24 anerkannt und soll ab 01.11.24 ausgezahlt werden. Aber ich muss einige tausend EUR Nachzahlung leisten, obwohl ich noch keinen EUR erhalten habe. ?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Stern, 

 

entfällt für die Vergangenheit wegen einer nachträglichen Rentenbewilligung der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld), kann sich für den anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Arbeitsamt) ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung ergeben. Dies kann ein Grund sein, warum Ihnen noch keine Nachzahlung ausgezahlt wurde. 

 

Ein erstattungsberechtigter Leistungsträger hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe der zur Verfügung stehenden Rentennachzahlung. Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Erstattungsanspruch eines anderen Sozialleistungsträgers geringer als der Nachzahlungsbetrag ist, erhalten Sie dem Grunde nach den Differenzbetrag. Für die Abwicklung eines Erstattungsanspruches ist im Regelfall die Rentenversicherung und nicht Sie verantwortlich.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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4 Antworten

TKam 26.10.2024 | 13:25
Locker bleibenam 26.10.2024 | 13:26
Nein, Sie müssen überhaupt keine Nachzahlung leisten! Nur für die Zeit, in der Sie jetzt rückwirkend EM-Rente bekommen und gleichzeitig Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankengeld oder ALG1 bezogen haben, findet jetzt automatisch eine Verrechnung zwischen der DRV und Krankenkasse bzw. Arbeitsagentur statt. Damit haben Sie nichts zu tun und müssen auch nichts machen. Klar sollten Ihnen dabei sein, dass Sie natürlich zur gleichen Zeit nicht Anspruch auf Sozialeistungen und zusätzlich die EM-Rente haben. Doppelt ist nicht! Die gute Nachricht ist, dass Sie, falls die EM-Rente nicht ausreicht, um die Forderungen der anderen auszugleichen (was meistens der Fall ist), trotzdem NICHTS zurückerstatten müssen. Also Schnappatmung einstellen und locker bleiben.
Maxam 27.10.2024 | 08:54
Deutsche Rentenversicherung
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