Sofern der Rentenversicherung bekannt ist, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird die Arbeitsagentur automatisch über die Rentenbewilligung informiert. Die Nachzahlung muss mit den Ansprüchen anderer Sozialleistungsträger (Arbeitsamt, Krankenkasse, ...) verrechnet werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.