Hallo Tomi,
wir sind nicht sicher, ob wir Ihre Frage verstehen. Die "zeitlich begrenzte Vollrente" dürfte in Ihrem Fall eine Erwerbsminderungsrente sein, Altersrenten werden nicht befristet. Das ist aber nur eine Vermutung.
Generell können wir Ihnen schreiben, dass für den Fall, dass bei rückwirkender Rentenbewilligung eine Nachzahlung entsteht, diese vorläufig nicht ausgezahlt wird, wenn weitere Leistungsträger beteiligt waren, also schon in der Vergangenheit Leistungen an den Antragsteller erbracht haben. Diese könnten nämlich einen Erstattungsanspruch haben. Nach Klärung der Frage, ob es solche Erstattungsansprüche gibt und wenn ja, welche Höhe diese haben, wird abgerechnet und die Nachzahlung, oder das, was noch übrig ist, wird an den Rentenempfänger ausgezahlt.
Das ist aber die generelle Betrachtung, wie sie in einem Forum wie diesem auch nur möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger noch einmal zu suchen.