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Experten-Antwort

Renten-Nachzahlung

von Tomi11.09.2024 | 08:41
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10 Antworten

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Hallo. Ich habe am 23.08.2024 meinen Rentenbescheid erhalten. bei mir wurde die Erwerbsminderungsrente in eine zeitlich begrenzte Vollrente umgewandelt. Es wurde festgestellt, dass ich seit Antragstellung am 10.11.2023 Anrecht auf Vollrente habe. Und dann steht da, dass ich erst zum 01.10.2024 meine Rente bekomme, aber die Zeit von November, also Datum der Antragstellung, bis zum 01.10.2024 nicht die Rente nachgezahlt bekomme. Wie kann das sein?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomi,

 

wir sind nicht sicher, ob wir Ihre Frage verstehen. Die "zeitlich begrenzte Vollrente" dürfte in Ihrem Fall eine Erwerbsminderungsrente sein, Altersrenten werden nicht befristet. Das ist aber nur eine Vermutung.

 

Generell können wir Ihnen schreiben, dass für den Fall, dass bei rückwirkender Rentenbewilligung eine Nachzahlung entsteht, diese vorläufig nicht ausgezahlt wird, wenn weitere Leistungsträger beteiligt waren, also schon in der Vergangenheit Leistungen an den Antragsteller erbracht haben. Diese könnten nämlich einen Erstattungsanspruch haben. Nach Klärung der Frage, ob es solche Erstattungsansprüche gibt und wenn ja, welche Höhe diese haben, wird abgerechnet und die Nachzahlung, oder das, was noch übrig ist, wird an den Rentenempfänger ausgezahlt. 

 

Das ist aber die generelle Betrachtung, wie sie in einem Forum wie diesem auch nur möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger noch einmal zu suchen.

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9 Antworten

Mikeam 11.09.2024 | 08:57
Weil sie so gestellt werden, als hätten Sie von Anfang an eine volle Rente. Vorher hatten sie sicher eine Teilrente. Und die volle Rente reicht vielleicht nicht zur Verrechnung sämtlicher Forderungen aus. Es fehlen eigentlich auch ein bisschen Informationen, um hier zu antworten.
Tomiam 11.09.2024 | 09:10
Es liegen keinerlei Forderungen vor die noch ausgeglichen werden müssten. Ich habe soeben mit der Rentenversicherung in Gera telefoniert, die Dame hatte viele fadenscheinige Ausreden, aber keine Antwort mit der man was anfangen könnte. Antragsdatum war der 10.11.2023. Im Bescheid steht, das der Anspruch aber erst ab dem 28.03. anerkannt wird und ich dann 7 Monate Wartezeit habe bis die Rente gezahlt wird. Es ist doch eigentlich immer das Datum der Antragstellung maßgeblich. Mir kommt es so vor, als hätte man sich das so ausgerechnet, damit nichts nachgezahlt werden muss, oder ist die Berechnung korrekt?
^^°^^am 11.09.2024 | 09:14
Warum fragen Sie das Ihrer Sachbearbeitung bei der DRV nicht persönlich, die hat Ihre Unterlagen?
Tomiam 11.09.2024 | 09:17
Habe ich gemacht, aber sie wusste selbst nicht warum das so ist.
Fritzeam 11.09.2024 | 09:58
Die Nachzahlung wird vorerst einbehalten weil evtl. andere Stellen ( Krankenkasse, Arbeitsagentur ) darauf einen Anspruch haben. Sollten keine Stellen einen Anspruch geltend machen bekommen Sie die Nachzahlung etwas später auch noch ausgezahlt.
Du meine Güteam 11.09.2024 | 10:29
Die Leser dieses Forums wissen es auch nicht. Können es nicht wissen. Ist doch logisch, oder?
Minaam 11.09.2024 | 10:42
Zitat von Tomi anzeigenausblenden
Nein, es zählt eben nicht das Antragsdatum. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen im März 2024 erfüllt sind, beginnt die Rente sieben Monate später und das ist Oktober 24 . Es ist wie es ist. Ich hab den Antrag auch schon vor 2 Jahren gestellt und meine Anspruchsvoraussetzungen waren dann im Januar 2024 erfüllt. Das ist der Leistungsfall. Und meine befristete Rente begann im August 2024 und dazwischen gab es auch nichts. Sieben Monate liegen immer dazwischen, wenn es eine befristete Rente ist.
Berateram 11.09.2024 | 11:16
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid und die Erklärungen am Telefon nicht verstehen, vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rententräger. Hier kommen Sie nicht weiter, da niemand hier Zugriff auf Ihren Vorgang hat.
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