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Experten-Antwort

EMR - vorsichtige Freude angebracht?

von maus100017.03.2016 | 12:28
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4 Antworten

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Hallo, ich habe am 17.12.16 einen Antrag auf EMR gestellt. Habe den Selbstauskunftsbogen sorgfältig ausgefüllt und dort geschrieben, dass ich unbedingt weiter arbeiten möchte - möglichst halbtags. Im Februar war ich beim Gutachter, vor 2 Wochen hat mein AG "Angaben zum Beschäftigungsverhältnis" ausgefüllt und bestätigt, dass ich dort auch teilweise weiterarbeiten kann. Nun habe ich eben bei der DRV angerufen, wie es aussieht. Ich weiss ja, dass man mir nichts Konkretes am Telefon sagen darf, aber der sehr nett wirkende Herr sagte, er hätte heute noch mal ein Formular für meinen AG rausgeschickt. Ich glaube, er sagte, der AG muss etwas ausrechnen. Ich war leider sooo aufgeregt am Telefon, dass ich nicht mehr genau weiss, was er gesagt hat. Aber eigentlich ist es doch ein gutes Zeichen, oder? Warum sonst sollte der AG noch mal angeschrieben werden, wenn es nicht um die Rente geht? Von einem weiteren Gutachten oder einer Reha hat er definitiv nichts gesagt. Danke schon mal! LG von maus1000

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, maus1000,

da nicht bekannt ist, was die DRV von Ihrem Arbeitgeber erfragt hat, ist in diesem Rahmen keine Prognose hinsichtlich eines Rentenanspruchs möglich.

Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als den Rentenbescheid abzuwarten.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber um sofortige Beantwortung des Schreibens der DRV bitten, um die Bescheiderteilung zu beschleunigen.

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3 Antworten

Katze2000am 17.03.2016 | 17:10
Es geht vermutlich darum zum einen muss geprüft werden, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann. zum anderen die Höhe des Hinzuverdienstes. aber das ist natürlich nur spekulativ und hilft Ihnen am Ende auch nicht weiter.
maus1000am 17.03.2016 | 17:14
Danke Katze2000 (dein Name macht mir Angst;-)). Da mein Arbeitgeber ja bereits der DRV bestätigt hat, hoffe ich in der Tat, das ist um die Berechnung des Hinzuverdienstes geht. Dies wäre dann ja ein gutes Zeichen! Maus1000
Schorscham 17.03.2016 | 19:22
Freuen Sie sich besser nicht zu früh. Arbeitgeber-Anfragen werden routinemäßig durchgeführt, während an anderer Stelle die grundsätzliche Rentenberechtigung geprüft wird. Kurz nachdem ich damals meine BU-Rente beantragt hatte, forderte die DRV von meinem damaligen Arbeitgeber eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung an und schickte mir unaufgefordert eine aktuelle Rentenauskunft mit meinen eventuellen Rentenbeträgen. Da ich definitiv nicht mehr dazu in der Lage war, meinen bisherigen Beruf sowie sozial zumutbare Verweisungstätigkeiten auszuüben, betrachtete ich meine BU-Rente als so gut wie bewilligt. Allerdings erhielt ich ein paar Wochen später völlig überraschend einen Ablehnungsbescheid, weil ich nach Ansicht der DRV sehr wohl noch bestimmte Verweisungstätigkeiten ausüben konnte, ohne mir konkret eine geeignete zumutbare Verweisungstätigkeit zu benennen. Zwar wurde meine BU-Rente 2 Jahre später, nach Anrufung des Sozialgerichts, doch noch bewilligt, die angeforderten Arbeitgeber-Anfragen sowie die Übersendung einer aktuellen Rentenauskunft haben aber (zunächst) falsche Hoffnungen geweckt. Da Sie sich selbst noch für teilweise erwerbsfähig halten, wird die DRV ganz genau prüfen, ob Sie tatsächlich nur unter 6 Stunden täglich arbeiten können oder vielleicht sogar MINDESTENS 6 Stunden unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes. Und schon wäre das Thema Rente für Sie erledigt. MfG
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