Hallo Knut,
bezüglich der gesetzlichen Rente müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung machen und dort die erhaltenen Rentenbeträge (und natürlich auch alle anderen Einkünfte) angeben. Den Hinweis zur Rentenbezugsmitteilung haben Ihnen die anderen Teilnehmer ja schon gegeben. Die fällige Steuer müssen Sie dann selbst an das Finanzamt überweisen. Ein monatlicher Abzug von der Rente (wie beim Arbeitsentgelt) ist nicht möglich. Es kann sein, dass das Finanzamt dann für die Zukunft Steuervorauszahlungen (z.B. quartalsweise) festsetzt. Genaueres dazu kann ich aber hier im Forum der Rentenversicherung nicht sagen, dazu müssten Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden.