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Experten-Antwort

EMR wieder befristet! Einspruch sinnvoll?

von susi b.25.02.2014 | 15:44
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4 Antworten

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Schönen guten Tag. Ich habe eine Verlängerung meiner vollen EMR als Arbeitsmarktrente erhalten. Wurde zum 1ten mal verlängert. Ich habe jedoch auf dem Formular notiert, ich würde eine unbefristete EMR anstreben. Meine Atteste würden dies auch bestätigen. Ist es nun sinnvoll gegen diese Befristung vorzugehen? Ziel: Unbefristete volle EMR? Oder hab ich (da ja volle EMR als Arbeitsmarktrente) eh keine Chance, da diese immer verlängert werden. Was wäre sinnvoll? Akzeptieren und alle 3 Jahre Verlängerung anstreben, oder Einspruch einlegen. danke susi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich als Zeitrenten geleistet. Eine Dauerrente kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, zum Beispiel, wenn schwerwiegende medizinische Einschränkungen vorliegen, sodass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Sogenannte Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen, es gilt auch nicht die sonst übliche maximale Befristung von neun Jahren.

Sollte sich ihr gesundheitlicher Zustand seit dem Erstantrag deutlich verschlechtert haben, können Sie über einen Widerspruch versuchen, die volle Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Arbeitsmarkt zu erlangen.

Geben Sie in der Begründung des Widerspruchs ein umfassendes Bild ihrer Erkrankung wieder, benennen Sie alle behandelnden Ärzte, eventuelle Krankenhausaufenthalte etc.. Die Rentenversicherung wird dann erneut über das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung entscheiden.

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3 Antworten

Schadeam 25.02.2014 | 16:17
Arbeitsmarktrenten sind immer befristet! Bei Ihnen geht der ärztliche Dienst wohl davon aus, dass Sie noch 3-6 Stunden arbeiten können, dies aber wegen des mauen Arbeitsmarktes nicht möglich ist. Bei besserem Arbeitsmarkt würden Sie eh nur die halbe Rente bekommen. Ob sich da ein Widerspruch lohnt weiß keiner im Forum.
tussiam 26.02.2014 | 07:28
wenn ihr gesundheitszustand sich so verschlechtert hat dass sie nur noch unter 3 std. pro tag erwerbsfähig sind, dann sollten sie wiederspruch einlegen. erstmal formal mit der bitte um übersendung der stellungnahme des med. ärztlichen dienst der drv, um dann die begründung zu formulieren mit hilfe ihrer behandelden ärzte.
Arbeitsvermittleram 26.02.2014 | 10:17
Warum so pessimistisch? Die Konjunktur wird immer besser und es ist sehr wahrscheinlich, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie schon in naher Zukunft nicht mehr als verschlossen gilt. Dann steht Ihnen Ihre "Arbeitsmarktrente" ohnehin nicht mehr zu. Die Befristungen haben also durchaus einen Sinn!
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