Guten Morgen Thomas,
bitte schauen Sie in Ihren Rentenbescheid, auf der ersten Seite steht unter den Beträgen auch der Zeitraum, ab wann die Rente laufend ausgezahlt wird und der Hinweis, dass die Nachzahlung zunächst einbehalten wird. Bei der laufenden Zahlung ist zu beachten, dass die Rente am Ende des Monats ausgezahlt wird.
Die Sachbearbeitung klärt zunächst mit der Agentur für Arbeit und ggfl. auch mit der Krankenkasse, in welcher Höhe Sie Arbeitslosengeld 1 bzw. Krankengeld erhalten haben. Die Agentur für Arbeit/die Krankenkasse sind durch die Zahlungen in Vorleistung getreten und können aus der Rentennachzahlung Beträge erstattet bekommen. Sollte das Arbeitslosengeld 1 bzw. das Krankengeld höher gewesen sein als die jetzt gewährte Rente, so müssen Sie die Differenz nicht an die Agentur für Arbeit/Krankenkasse erstatten. Ist die Rente höher, so wird die Differenz an Sie ausgezahlt. Für die Zeit nach Wegfall des Arbeitslosengeldes 1 erhalten Sie die Rente in voller Höhe.
Einen schönen Tag wünscht das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung