Hallo Dorle,
das müssen Sie nicht, wenn Sie die Voraussetzungen für die "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) erfüllen - bei der auch Rentenantragsteller vor dem Rentenbeginn umfassenden Schutz der Krankenversicherung haben. Für die Dauer bis zum Rentenbeginn sind aber grundsätzlich auch für Rentenantragsteller Beiträge zu entrichten (evtl. liegen aber auch die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung vor).
Die Voraussetzungen können Sie dem Merkblatt "Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung" (Vordruck "R815") entnehmen. Diesen erhalten Sie in unserer Beratungsstelle oder über www.deutsche-rentenversicherung.de (in der "Suche" nur "R815" eingeben). Bitte wenden Sie sich jedoch für ein verbindliche Auskunft an Ihre Krankenkasse.