Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR zu Ende, ? Rentenversicherung

von benedikt a.13.03.2013 | 21:30
2231 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, angenommen meine volle EMR wird nicht verlängert. Ich habe derzeit einen Job mit 350.-€ Verdienst. Nun möchte ich aber weiter in die Rentenkasse einzahlen um die Bekannten Ansprüche nicht zu verlieren. Wie geht das? und Was passiert mit der Zeit , wenn ich in Widerspruch gehe, oder sogar den Klageweg gehen muß, wie sichere ich meien Rentenansprüche? Ein Dankeschön für ernstgemeinte Antworten von Benedikt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo benedikt a.,

Sollte Ihr Verlängerungsantrag tatsächlich abgelehnt werden, können Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich nur mit der Zahlung weiterer Pflichtbeiträge sichern. Mit freiwilligen Beiträgen ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.

Da für den Bezug von ALG II nach derzeitiger Rechtslage keine Pflichtbeiträge gezahlt werden und sie nach eigenen Angaben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben, bliebe für die Zahlung von Pflichtbeiträgen nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dies wäre im Übrigen auch mit der von Ihnen erwähnten geringfügigen Beschäftigung zu realisieren, soweit Sie hier durch Erklärung ggü. Ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Im Zweifel sollten Sie sich in einer Auskunfts- du Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Axelsiusam 14.03.2013 | 08:12
Solange die EM-Rente läuft sind Sie ja eh weiter versichert. Sollte die Verlängerung abgelehnt werden und Sie dann Widerspruch einlegen müssen Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden um ALG I zu betragen. Dies bekommen Sie dann solange bis über den Widersruch und gegebn. SG Verfahren enschieden wurde, längstens natürlich nur für ihre indiv. ALG I Anspruchsdauer. In dieser ganzen Zeit sind Sie natürlich auch wieter versichert. Insofern verstehe ich ihr Problem gar nicht. Sollte die Rente dann am Schluß wirklich rechtskräfitg abgelehnt werden müssen Sie wieder versicherungspflichtig arbeiten oder freiwillig in der RV einzahlen um ihre Ansprüche - auch auf die EM-Rente - aufrecht zu erhalten.
benedikt a.am 14.03.2013 | 08:24
Hallo Alexsius, mein Problem ist - ich werde kein ALG I bekommen, weil ich seit langem keine 15 Stunden die Woche arbeiten kann und diese auch nicht beim Arbeitsamt zur Verfügung stellen kann und deshalb einen Ablehnungsbescheid bekomme. So nun kommt sicher ALG II, diese wollen mich aber auch vermitteln - wie geht es nun weiter. Wenn ich mich jetzt deswegen Arbeitsunfähig schreiben lassen muß, dann ist mein 350.-€ Job auf Eis. Wird bei ALG II eigentlich in die Rentenkasse eingezahlt, fällt mir gerade ein? Wie kann ich mich absichern, damit Ansprüche nicht verloren gehen. Grüße Benedikt
Axelsiusam 14.03.2013 | 09:39
" mein Problem ist - ich werde kein ALG I bekommen, weil ich seit langem keine 15 Stunden die Woche arbeiten kann und diese auch nicht beim Arbeitsamt zur Verfügung stellen kann und deshalb einen Ablehnungsbescheid bekomme. " Wer sagt das ?? Das ist nicht richtig. Sie gehen da von falschen Voraussetzungen aus. Durch die EM-Rente haben Sie ja einen neuen ALG I Anspruch erworben. Plus dem alten falls noch einer von vor der Rente besteht. Sie sind damit dann gut beraten sich nach Auslaufen der Rente bei der Agentur für Arbeit zu melden und ALG I zu beantragen. Dazu müssen Sie sich selbst dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verfügung stellen. 15 Std. pro Woche ist das Minimum und das kann jeder - auch bei eienr vollen EM-Rente darf man ja unter 3 Std. arbeiten. Es sei denn man ist Bettlägerig auf der Intensivstation, aber das sind Sie ja wohl nicht.. Sie selbst dürfen eben die Arbeitsfähigkeit gegenüber der AfA auf gar keinen Fall verneinen. Eine Vermittlung erfolgt ja aufgrund ihrer gesundheitlichen Dinge eh nicht. Insofern ist das alles nur rein fiktiv , alleine mit dem Ziel um ALG I zu bekommen. Natürlich hat letztlich der ärztliche Dienst der AfA das letzte Wort bezüglich der Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit. Aber da muss man sich dann eben auch clever anstellen, wenn Sie wissen was ich meine... ALG II bekommen Sie auch nur bei Arbeistfähgikeit. Letzte Möglichkeit wäre noch der Weg zum Sozialamt und damit Hilfe zum Lebensunterhalt . Aber das muss ja nun nicht sien. http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt Und sollte die EM-Rente rechtskräftig auch vom SG dann später abgelehnt werden sind Sie ebe4n nicht ( mehr ) EM und müssen wieder arbeiten gehen. Das ist dann leider so, auch wenn Sie das anders sehen.
Axelsiusam 14.03.2013 | 09:44
" Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ab 01.01.2011 für ALG II-Bezieher keine Pflichtbeiträge oder Zuschüsse mehr zur Rentenversicherung. Der ALG II-Bezug löst keine Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung mehr aus, zählt jedoch als Anwartschaftszeit. Das hat u.a. zur Folge, dass durch den ALG II-Bezug keine Ansprüche mehr auf Leistungen begründet werden, welche die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen (z.B. Reha, Erwerbsminderungsrente). Bereits bestehende Ansprüche bleiben durch die Anerkennung als Anwartschaftszeit aber erhalten. Rentenbeiträge werden ab 2011 zum ALG II nicht mehr gezahlt." http://hartz.info/index.php?topic=26962.0 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/Streichung_Ren…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026