Hallo benedikt a.,
Sollte Ihr Verlängerungsantrag tatsächlich abgelehnt werden, können Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich nur mit der Zahlung weiterer Pflichtbeiträge sichern. Mit freiwilligen Beiträgen ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.
Da für den Bezug von ALG II nach derzeitiger Rechtslage keine Pflichtbeiträge gezahlt werden und sie nach eigenen Angaben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben, bliebe für die Zahlung von Pflichtbeiträgen nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dies wäre im Übrigen auch mit der von Ihnen erwähnten geringfügigen Beschäftigung zu realisieren, soweit Sie hier durch Erklärung ggü. Ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Im Zweifel sollten Sie sich in einer Auskunfts- du Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.