Hallo Marianna,
bei einer Weitergewährung einer befristen Erwerbsminderung erfolgt keine Neuberechnung der Rente, somit verbleibt es auch bei der bisher gestellten Zurechnungszeit. Wird diese Rente oder eine nachfolgende Altersrente (hier ist es egal welche) am 30.06.2024 bezogen, wird die Rente ab 01.07.2024 um den Zuschlag nach dem Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsgesetz erhöht.
Eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist immer möglich, wenn die Voraussetzungen für die Altersrente vorliegen. Zu den konkreten Auswirkungen im Einzelfall empfehlen wir eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.