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Experten-Antwort

EMR Zurechnungszeiten + Wechsel von EMR Dauerrente in Altersrente für langjährig Versicherte

von Marianna31.08.2022 | 14:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich benötige einen Expertenratschlag. Anfang 2016 erhielt ich rückwirkend auf 2015 erstmalig eine TEMR, die zunächst Mitte 2016 auf eine dreijährig befristete Arbeitsmarktrente umgewandelt wurde. Dem erstmaligen Antrag auf Weitergewährung in 2019 folgte ein Rentenbescheid (binnen 4 Wochen) mit Dauerrente „wegen voller Erwerbsminderung“ bis zur Regelaltersrente in 2024. Meine Fragen dazu: Hätte in 2019 die Zurechnungszeit über das 62. Lebensjahr hinaus (bis 65 und 8 Monate) angepasst werden müssen? Im Bescheid steht nichts von Arbeitsmarktrente, und meines Wissens werden Arbeitsmarktrenten nicht zur Dauerrente (bei erstmaliger Weiterbewilligung) beschieden. Ist ein Überprüfungsantrag ratsam? Kann ich (jetzt im 65. Lebensjahr) die Dauerrente in eine Altersrente für langjährig Versicherte (im Versicherungsverlauf liegen dazu 539 Monate vor) umwandeln? Ist es zuvor ratsam eine Proberechnung anzufordern, wenn es seit Eintritt der Erwerbsminderung keinerlei Zuverdienste gab? Falls für mich keine gesetzliche Anpassung der Zurechnungszeit in 2019 zutrifft, wäre dann eine Umwandlung der Dauerrente in eine vorzeitige Altersrente hinsichtlich der Neuregelung für EMR-Bestandsrentner (4,5%-ige Erhöhung ab 07/2024) ratsam, oder gilt diese Neuregelung nur beim Wechsel in die Regelaltersrente? Gibt es in meinem Fall noch anderweitige rentenrelevante Tatsachen die zu beachten sind? Besten Dank für alle Expertenantworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianna,

bei einer Weitergewährung einer befristen Erwerbsminderung erfolgt keine Neuberechnung der Rente, somit verbleibt es auch bei der bisher gestellten Zurechnungszeit. Wird diese Rente oder eine nachfolgende Altersrente (hier ist es egal welche) am 30.06.2024 bezogen, wird die Rente ab 01.07.2024 um den Zuschlag nach dem Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsgesetz erhöht.

Eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist immer möglich, wenn die Voraussetzungen für die Altersrente vorliegen. Zu den konkreten Auswirkungen im Einzelfall empfehlen wir eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

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