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Experten-Antwort

EMR zurückdatiert, Wartezeit Betriebsrente nicht erfüllt

von Kathi200326.01.2020 | 12:05
120 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Auf anraten diverse Ärzte in soll ich meine EMR beantragen. Da ich im Mai meine Wartezeit der Betriebsrente erfüllt habe möchte ich bis dahin warten den Rentenantrag zu stellen. Jetzt kam mir in diversen Foren öfters überm weg dass die Rentenkasse einen bewilligten Rentenantrag auch zurückdatieren kann... Nun habe ich die Sorge dass falls die Rente bewilligt wird nicht das Antragsdatum berücksichtigt wird, sondern der Zeitpunkt in der Vergangenheit liegt. Somit wäre die Wartezeit der Betriebsrenten nicht erfüllt und ich würde diese nicht erhalten... Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2020 | 12:06

Hallo Kathi2003,

den Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung können Sie durch eine spätere Antragstellung beeinflussen. Ob es für die Zahlung der Betriebsrente allerdings auf den Beginn der Rente oder auf den Tag ankommt, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

3 Antworten

Schadeam 26.01.2020 | 14:57
Wenn es denn in den Regularien der Betriebsrente so steht, aber das ist dann nicht Thema dieses Forums.
Schadeam 26.01.2020 | 12:32
Wenn die EM bewilligt wird liegt der Eintritt immer in der Vergangenheit - das liegt in der Natur der Sache. Erst wird man erwerbsgemindert, dann beantragt man irgendwann die Rente und dann kommt irgendwann der Bescheid (und da steht drin dass man seit xx.xx.xxxx em ist). Wenn die Bedingungen für die Betriebsrente erst im Mai erfüllt sind, "dürfen Sie erst dann erwerbsgemindert werden". Aber das ist vielleicht ein Problem wenn Sie das heute schon sind und der Arzt zum Rentenantrag rät. Den Eintritt einer EM kann man seltenst planen. Oder ist Ihr doc vielleicht Hellseher.....???
Aberam 26.01.2020 | 14:11
Eine erfüllte Wartezeit begründet den Anspruch ab dem Zeitpunkt, wo diese erreicht ist. Wenn Sie danach eine EMR beantragen und deren Beginn in der Vergangenheit liegt, erhalten Sie die Betriebsrente dennoch ab dem Monat Mai. Ihre Idee, erst die Wartezeit zu erfüllen, ist gar nicht so verkehrt.
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