Hallo Felicitas,
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Felicitas,
bei einem Wechsel in eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung werden, bei gleichbleibender Pflege, auch weiterhin Pflegebeiträge durch die Pflegeversicherung entrichtet. Auch bei dem Bezug einer Vollrente.
Dies würde sich erst ändern, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Dann besteht für Sie ab dem Folgemonat Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass die Pflegekasse dann auch keine Beiträge für die Pflegetätigkeit mehr übernehmen müsste. Dies gilt jedoch nur, solange Sie dann weiterhin die Vollrente wegen Alters beziehen. Entscheiden Sie sich ab diesem Zeitpunkt jedoch für den Bezug einer Teilrente, besteht die Versicherungspflicht weiterhin und es werden auch die Pflegebeiträge weiterhin gezahlt.
Sie sollten in diesem Fall auch die Pflegekasse informieren, um die Weiterzahlung der Rentenversicherungsbeiträge sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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