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Experten-Antwort

Emrente, Altersrente, Teilrente

von Felicitas28.11.2025 | 09:15
212 Ansichten
4 Antworten
Guten Morgen, Ich beziehe volle EM Rente, könnte aber auch in vorgezogene Altersrentecwegen Schwerbehinderung. Da ich meinen Vater pflegen, zahlt die Pflegeversicherung auch noch Beiträge für mich. Frage: soll ich in vorgezogene Altersrente wechseln und mir diese als Teilmenge auszahlen lassen? Wenn nicht, verfallen diese Beiträge! Falls mein Vater verstirbt, währenddessen ich volle Rente bekomme? Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.11.2025 | 10:47

Hallo Felicitas,

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 28.11.2025 | 11:03

Hallo Felicitas,

 

bei einem Wechsel in eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung werden, bei gleichbleibender Pflege, auch weiterhin Pflegebeiträge durch die Pflegeversicherung entrichtet. Auch bei dem Bezug einer Vollrente.

 

Dies würde sich erst ändern, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Dann besteht für Sie ab dem Folgemonat Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass die Pflegekasse dann auch keine Beiträge für die Pflegetätigkeit mehr übernehmen müsste. Dies gilt jedoch nur, solange Sie dann weiterhin die Vollrente wegen Alters beziehen. Entscheiden Sie sich ab diesem Zeitpunkt jedoch für den Bezug einer Teilrente, besteht die Versicherungspflicht weiterhin und es werden auch die Pflegebeiträge weiterhin gezahlt.

 

Sie sollten in diesem Fall auch die Pflegekasse informieren, um die Weiterzahlung der Rentenversicherungsbeiträge sicherzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kann man machen, muss man aber nichtam 28.11.2025 | 09:28
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie jederzeit in eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. Da dann der Bestandsschutz gilt, kann Ihre Altersrente bezogen auf Ihre persönichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als Ihre bisherige EM-Rente. Auch eine Teilrente von z.B. 99,99 Prozent ist natürlich möglich. Wenn dann aber die wenigen neuen Entgeltpunkte aus der Pflege in Zeiten erworben werden, für die Sie bereits Entgeltpunkte für die EM-Zurechnungszeit bekommen haben, werden diese neuen Entgeltpunkte Ihre Altersrente mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT erhöhen, auch wenn Sie schon in Altersrente sind.
Uwe am 28.11.2025 | 09:47
Eine Teilrente braucht man erst ab der Regelaltersgrenze
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