Hallo, SonjaX9,
Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit so frühzeitig wie möglich melden, um der DRV die Gelegenheit zu geben, auf Ihre Meldung zu reagieren.
Grundsätzlich gelten für abhängig Beschäftigte und Selbständige die gleichen Regeln. Folglich ist eine selbständige Tätigkeit, die unter 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unproblematisch.
Es wird zusätzlich geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450,- Euro monatlich eingehalten wird. Dies erfolgt regelmäßig rückwirkend auf Basis des Steuerbescheids. Da in Ihrem Fall noch kein Steuerbescheid unter Berücksichtigung der Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit vorliegt, muß das voraussichtliche Einkommen anderweitig ermittelt werden (z.B. Schätzung des Steuerberaters). Es erfolgt dann im Nachhinein ein Abgleich mit dem Steuerbescheid.
Sofern die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten wird, wird generell davon ausgegangen, dass die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden (bzw. die wöchentliche unter 15 Stunden) liegt.
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