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Experten-Antwort

EMrente + wenige Wochenstunden Selbstständigkeit

von SonjaX931.10.2016 | 09:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe seit ein paar Jahren volle unbefristete EMrente und tätigte seit Beginn von dieser einen Mini-Job. Dieser wird nun für mich leider nicht mehr ertragbar und ich habe die Idee, komplett weg vom Büro-Job und eine Weiterbildung in Richtung Entspannungstrainerin zu absolvieren. Danach würde ich gerne selbstständig für wenige Wochenstunden tätig sein. Nun die Frage an das Renten-Experten-Team: Was muß ich wann wem melden? Wie weise ich meine Arbeitszeiten der DRVB nach? Was muß ich berücksichtigen/bedenken? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, SonjaX9,

Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit so frühzeitig wie möglich melden, um der DRV die Gelegenheit zu geben, auf Ihre Meldung zu reagieren.

Grundsätzlich gelten für abhängig Beschäftigte und Selbständige die gleichen Regeln. Folglich ist eine selbständige Tätigkeit, die unter 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unproblematisch.

Es wird zusätzlich geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450,- Euro monatlich eingehalten wird. Dies erfolgt regelmäßig rückwirkend auf Basis des Steuerbescheids. Da in Ihrem Fall noch kein Steuerbescheid unter Berücksichtigung der Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit vorliegt, muß das voraussichtliche Einkommen anderweitig ermittelt werden (z.B. Schätzung des Steuerberaters). Es erfolgt dann im Nachhinein ein Abgleich mit dem Steuerbescheid.

Sofern die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten wird, wird generell davon ausgegangen, dass die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden (bzw. die wöchentliche unter 15 Stunden) liegt.

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