Guten Tag, VV,
für die Feststellung der Erwerbsminderung kommt es auf das noch oder nicht mehr vorhandene Leistungsvermögen an.
Ob dann auch eine Rente gezahlt wird oder nicht, hängt von der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Antragstellung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung