Hallo Pit,
Altersteilzeit ist möglich für ArbeitnehmerInnen ab dem 55. Lebensjahr, die noch mindestens 3 Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter haben und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei mitberücksichtigt.
Zu beachten ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann!
Unter folgendem Link des BMAS können Sie die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit nochmals nachlesen:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Teilzeit/altersteilzeit-artikel.html
In Ihrem Fall handelt es sich daher nicht um eine Altersteilzeit, sondern um eine individuelle arbeitsrechtliche Regelung mit dem Arbeitgeber.
Welche steuerrechtlichen Sachverhalte dieser Vertrag nach sich zieht, kann nur bei einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Finanzamt geklärt werden.
Inwieweit Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgrund dieses Vertragsmodells bestehen können, kann nur mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.
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