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Ende der Rentenzahlung

von Renate27.01.2009 | 12:30
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2 Antworten

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Wann ist eine Rente beim Tod des Rentners überzahlt? Stirbt der Rentner z. B. am 3. Tag des Monats ist dann noch die gesamte Monatsrente zu zahlen oder nur anteilig für 3 Tage des Monats. Wie verhält es sich, wenn die Rente erst am Monatsende für den Sterbemonat gezahlt wird? Wenn sich die rentenzahlung nicht so schnell stoppen laßt, wie ist da vorzugehen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.01.2009 | 13:11

Hallo Renate,

die Rente steht prinzipiell immer für den gesamten Monat (incl. Sterbemonat) zu. Zu welchem Zeitpunkt die Rente ausgezahlt wurde, ist hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung.

Wurde die Rente über den Sterbemonat hinaus geleistet, wird sie regelmäßig vom Postrentendienst direkt beim Kreditinstitut zurückgefordert. Nur wenn diese Rückforderung (z. B. mangels gedecktem Konto) ins Leere geht, wird vom Rentenversicherungsträger ein separates Rückforderungsverfahren nach § 118 Abs. 3 - 4a SGB VI eingeleitet.

Um unnötige Rückforderungen/Verfahren zu vermeiden, ist es durchaus sinnvoll, den Rentenversicherungsträger oder den Postrentendienst zeitnah über den Tod des Berechtigten zu informieren.

1 Antworten

Heinericham 27.01.2009 | 12:53
Hallo, die Rente wird für den vollen Kalendermonat noch gezahlt, in dem der Rentenberechtigte verstorben ist. Sollte die Renten überzahlt worden sein, so wird der überzahlte Betrag vom Versicherungsträger direkt bei der Bank zurückgefordert. Sollte das Geld nicht ausreichen so wird bei den über den Geldbetrag verfügenden Personen zurückgefordert. Sie können zur Post gehen und den Tod des Rentenberechntigeten melden. Nehmen Sie hierzu die Versicherungsnummer und eine Sterbeurkunde mit. Die Post hat entsprechende Meldebögen hinsichtlich der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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