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Experten-Antwort

Ende EU-Rente u. Beginn Altersrente

von Robert Meier19.06.2011 | 14:04
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Geb.Jahrgang 1947 und beziehe seit 2000 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. In Meinem Rentenbescheid steht, dass die EU-Rente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird. Inzwischen wurde die Renten-Gesetzgebung geändert mit der Maßgabe, dass in meinem Falle (wenn ich richtig informiert bin) die Altersrente erst mit dem 65. Lj. + 1 Monat beginnt. Fragen: 01: Wird die EU-Rente automatisch bis 65.Lj.+1Monat verlängert gezahlt oder bedarf es dazu eines besonderen Antrages von mir an den RV-Träger? 02: Wann spätestens sollte ich den Antrag auf a) evtl. notwendige Verlängerung der EU-Rente bis 65.Lj.+1 Monat beim RV-Träger stellen, b) den Antrag auf Altersrente ab 65.Lj.+1Monat stellen 03: Neben meiner EU-Rente habe ich kein weiteres Erwerbseinkommen. Wird die Altersrente der Höhe der bisherigen EU-Bruttorente entsprechen oder gibt es eine Änderung der Rentenhöhe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert Meier,

die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. Ein Antrag auf die Regelaltersrente ist nicht erforderlich. Das Rentenverfahren wird in diesesm Fall vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen eingeleitet.

Die in der EU-Rente bereits berücksichtigten persönlichen Entgeltpunkte sind für die Regelaltersrente besitzgeschützt zu übernehmen.

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5 Antworten

-_-am 20.06.2011 | 00:32
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen. Die EM-Rente wird automatisch bis zum Beginn der Regelaltersrente gezahlt. Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. Die an die EM-Rente anschließende Regelaltersrente wird von Amts wegen gewährt. Nur andere Altersrenten müssten ggf. beantragt werden.
Horst Kellneram 20.06.2011 | 12:36
Waren Sie am 16.11.2000 schon schwerbehindert mit einem GdB von 50? Wenn ja,stände Ihnen eigentlich die Abschlagsfreie Altersrente ab dem 60.Lebensjahr zu.?
Robert Meieram 21.06.2011 | 09:55
Ich bin Geb.Jahrgang 1947 und beziehe seit 2000 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Waren Sie am 16.11.2000 schon schwerbehindert mit einem GdB von 50? Wenn ja,stände Ihnen eigentlich die Abschlagsfreie Altersrente ab dem 60.Lebensjahr zu.?
Nein, ich war/bin nicht mit GdB 50 schwerbehindert. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle Mitteilungen auf meine Anfrage waren sehr informativ, ausführlich und ausreichend und haben mir sehr geholfen. Vielen Dank dafür.
Robert Meieram 21.06.2011 | 09:58
Vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der ich alle erforderlichen Infos auf meine Anfrage erhielt. Sie haben mir sehr geholfen, nochmals herzlichen Dank.
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