Hallo Lars Gründel,
Ihre Psy-Rena wurde leider beendet und damit erlischt grundsätzlich der Anspruch darauf. Eine Fortsetzung bei Ihrer bisherigen Therapeutin ist daher auf diesem Wege nicht mehr möglich-auch nicht mit Absprache.
Ein neuer Antrag wäre nur möglich, wenn Sie zuvor erneut eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation , die Sie beantragen müssen und die bewilligt werden muss, durchlaufen und die Psy-Rena dann innerhalb von 3 Monaten danach starten. Denn ohne erneute Rehabilitation hätten Sie auch keinen Kostenträger mehr.
Die gesetzliche Grundlage hierzu ergibt sich aus der Vorschrift des § 17 des vierten Sozialgesetzbuches ( SGB IV)- Rehabilitationsnachsorge nach einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation.
Wir empfehlen Ihnen daher in einem nächsten Schritt einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um diese Situation zu klären. Hier kann eine Einzelfallprüfung auch unter Erwägung möglicher Alternativen der Leistungserbringung über die Krankenkasse erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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