Hallo Danuta,
der Antwort von „RW“ können wir nur zustimmen.
Ergänzend dazu: Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn (auch aus einer kurzfristige oder geringfügigen Beschäftigung). Sie steht jedem Anspruchsberechtigten nur einmal zu, ist steuerpflichtig, jedoch werden davon keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Für weitere steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung