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Energiekostenpauschale

von McRentner17.11.2022 | 13:04
205 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Vater wohnt in Deutschland. Zur Zeit bekommt er bereits seine pension aus Großbritannien. Die deutsche Rente soll erst in 2 Jahren beginnen. Bekommt auch er im Dezember die 300 Euro ausbezahlt? Geht das automatisch oder muss er etwas machen? Falls es wichtig ist, er hat noch die britische Staatsangehörigkeit.

10 Antworten

Peter T.am 17.11.2022 | 13:28
Die Energiekostenpauschsle erhalten alle Rentner, die im Dezember als DIESE gelten. Bekommt er keine Deutsche Rente, gibt es auch keine Energiepauschale. Im Ausnahmefall (Rente beginnt erst in Dezember) gibt es diese später. Aber in 2 Jahren, leider nein...
Larezam 17.11.2022 | 14:58
Die Aussage ist zumindest insoweit definitiv falsch, als dass Bezieher einer Rente aus einem EU-Mitgliedsstaat die Pauschale auch dann erhalten, wenn Sie keine deutsche Rente beziehen. Da Großbritannien da nicht mehr mitspielt sieht das in diesem konkreten Fall eher schlecht aus - aber eventuell greifen doch noch irgendwelche Übergangsvorschriften (weiß ich aber nicht). Bleibt nur eins: Bürgertelefon des BMAS.
Peter T.am 17.11.2022 | 15:03
Ein z. B. Französischer Bürger und dortige Rentenbezieher bekommt 300 € von unserer Rentenversicherung ausgezahlt, auch wenn er hier keine Rente erhält? Es heisst, alle rund 21 Millionen Rentner erhalten die Energiepauschale zwischen dem 01. und spätestens 15.12.2022...
Peter T.am 17.11.2022 | 15:50
So hatte ich das auch verstanden. Was man dann über die Steuer eventuell noch später beantragen/zurückholen kann ect steht auf einem anderen Blatt...
Larezam 17.11.2022 | 15:37
Er muss seinen Wohnsitz (wie der Vater des Fragestellers) in Deutschland haben. Dann lautet die Antwort schlicht: ja Und es wird auch nicht automatisch gehen (wie auch), er muss dann (ab 09.01.2023) einen Antrag bei der Knappschaft stellen.
Abschlägeam 17.11.2022 | 15:38
Zitat von Larez anzeigenausblenden
Ich glaube, da liegen Sie diesmal falsch, unabhängig dem Sonderthema Großbritannien/Brexit. Die Anspruchsberechtigung ist doch klar definiert: "Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland." 'gesetzliche Rentenversicherung' ist in Deutschland immer die DRV, nicht die eines anderen EU-Staates. Mein Zitat stammt von hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreispauscha…
Abschlägeam 17.11.2022 | 15:59
Wer keinen Anspruch auf diese 'Rentnerpauschale' hat, kann sich diese dann auch nicht irgendwie über die Steuer dann noch holen... Vielmehr müssen aber Rentner, die diese Pauschale von der DRV erhalten, sich bewusst sein, dass diese dann bei Steuererklärung berücksichtigt wird. Aber das ist ja nicht Thema der Rentenversicherung, sondern betrifft das Steuerrecht, und dafür sind dann andere Stellen zuständig :-)
Andreasam 17.11.2022 | 16:01
Mit einem kleinen Mini-Job könnte er zumindest die Energiepauschale für Arbeitnehmer erhalten. Bei der ausländischen Rente sehe ich die Bedingungen eher nicht erfüllt an.
Peter T.am 17.11.2022 | 16:08
Sorry, meinte auch mit der Steuererklärung eher solche Ding wie "Minijob" erbracht und nachträglich in der LSE angeben, um profitieren zu können. Aber alles kein Thema für dieses DRV Forum...
-am 18.11.2022 | 08:08
Guten Tag McRentner, grds. gilt: Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierfür ist in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen. Großbritannien ist jedoch nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Ob Ihr Vater trotzdem anspruchsberechtigt ist, kann in diesem Forum leider nicht beantwortet werden, da die Energiepreispauschale keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses ist von montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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