Hallo Hans,
die Energiepreispauschale ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 122 EStG) - es kommt also weder eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, noch bei der Hinzuverdienstprüfung in Frage.
Hallo Hans, Martin und Dieter Sander Dieter,
die Bundesregierung hat sich auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt, um Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Preise zu unterstützen. Unter anderem sollen Rentnerinnen und Rentner im Dezember dieses Jahres eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Fragen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Nummer 030 221 911 001.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Gilt das auch wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalte und einen Minijob habe?
Bekommt man auch auf die Witwenrente die Energiepauschale
Ich habe außer meiner Witwenrente kein anderes Einkommen. Bekomme ich die Energiepauschale?
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