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Experten-Antwort

Energiepauschale als Hinzuverdienst?

von Hans30.05.2022 | 15:37
315 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Lieber Experte, ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und arbeite noch halbtags im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Ich erhalte demnächst die Energiepauschale von 300 Euro ausgezahlt. Frage: Wird die Energiepauschale von 300 Euro auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet? Angeblich ja, weil die Pauschale steuerpflichtig sein soll. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

die Energiepreispauschale ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 122 EStG) - es kommt also weder eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, noch bei der Hinzuverdienstprüfung in Frage.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans, Martin und Dieter Sander Dieter,

die Bundesregierung hat sich auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt, um Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Preise zu unterstützen. Unter anderem sollen Rentnerinnen und Rentner im Dezember dieses Jahres eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Fragen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Nummer 030 221 911 001.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Glaskugelam 30.05.2022 | 16:29
Hallo und guten Tag. Die Energiepauschale ist freigestellt. Das BMAS hat sich dazu konkret geäußert. Glaskugel
Gkgkam 01.06.2022 | 08:54
Dennoch erhalten Sie keine 300€ ausgezahlt, da wie Sie richtig erwähnt haben ein Steuerabzug notwendig ist. Individuell liegt der dann zwischen 14 und 45 %
Martinam 09.08.2022 | 09:57
Gilt das auch wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalte und einen Minijob habe?
RWam 09.08.2022 | 10:00
Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird. https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-ene…
Dieter Sander Dieteram 04.09.2022 | 17:07
Bekommt man auch auf die Witwenrente die Energiepauschale
1234magaam 05.09.2022 | 09:04
Vermutlich nicht denn sie werden ja eine andere einkommsquelle haben somit beziehen sie die Energie pauschale entweder über ihre grunsicherung/ALG 2, über ihren Lohn von der Firma oder mit ihrer normalen Rente... Es wurde ja eine doppelte Zahlung ausgeschlossen.
Eva-Mariaam 11.09.2022 | 11:27
Ich habe außer meiner Witwenrente kein anderes Einkommen. Bekomme ich die Energiepauschale?
....am 11.09.2022 | 11:32
Auch Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Was gilt für Bezieher von Witwen- und Waisenrenten? Lesen Sie hier unsere FAQs https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-…
Deutsche Rentenversicherung
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