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Experten-Antwort

Energiepauschale für Rentner

von ATZE30.11.2022 | 12:50
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11 Antworten

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HALLO Energiepauschale für Rentner ? Wen überhaupt und wan wird sie ausgezahlt und wer ist dafür berechtigt? Ich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente von 400€ mit wieviel kann ich rechnen ? MIT FREUNDLICHEN GRUSS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ATZE,

die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Die Zahlung der Energiepreispauschale soll bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. Die Auszahlung der Energiepreispauschale wird als gesonderte Einmalzahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG gezahlt werden. Die Energiepreispausche ist allerdings keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

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10 Antworten

thomasam 30.11.2022 | 12:59
Wenn die Berufsunfähigkeitsrente als Voraussetzung ausreicht, bekommst Du 300.- (fixer Betrag). Wenn Du es schaffst, dieses Jahr noch einen Minijob auszuführen (kann auch nur 1 Tag sein), bekommst Du nochmal 300.- nächstes Jahr über die Steuererklärung. Die Pauschale ist generell steuerpflichtig.
Rentenschmiedam 30.11.2022 | 13:34
Also meiner Information nach kommt die Einmalzahlung nicht direkt von der DRV sondern wird vom Bund über den Postrentendienst gezahlt. Beste Grüsse
Abeckyam 30.11.2022 | 13:08
Die Energiepauschale soll bis 15.12.22 von der DRV überwiesen werden als Extrazahlung, also nicht zusammen mit der Rente.
Bernhardam 16.02.2023 | 19:20
Hallo, kann mir jemand sagen , wie das über die Steuerklärung laufen soll ? Wo genau wird das eingetragen ? Da ich nur eine kleine Rente habe , wäre ich natürlich sehr froh über die zusätzliche Rente 300.-€ !
W°lfgangam 16.02.2023 | 19:34
Hallo Bernhard, "klein" heißt in Zahlen wie viel Rente? Auch der Ex-Manager sieht seine 'nur' 3000-EUR-Rente ./. sein letztes 5-stelliges Monatsgehalt als 'sehr klein' an ;-) Etwaige weitere Einkommensarten? Gruß w.
....am 16.02.2023 | 19:54
Die 300 Euro wurden im Dezember von der Rentenversicherung ausgezahlt. Falls Sie die nicht bekommen haben, können Sie die 300 Euro noch nachträglich beantragen. Antrag auf nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE… Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, kann ab 9. Januar 2023 bei der DRV Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-de…
Bernhardam 16.02.2023 | 19:45
Da ich nur eine kleine Rente habe
Hallo Bernhard, "klein" heißt in Zahlen wie viel Rente? Auch der Ex-Manager sieht seine 'nur' 3000-EUR-Rente ./. sein letztes 5-stelliges Monatsgehalt als 'sehr klein' an ;-) Etwaige weitere Einkommensarten? Gruß w.
Wenn ich gewußt hätte , das man seine Rentenbescheid vorlegen muss , um eine Antwort zu bekommen , dann hätte ich mir das genau überlegt.....nur so ... Manager bin ich leider nicht ! Ich fang jetzt aber auch keine Diskussion an !!! Trotzdem Danke !!! Bernhard
Bernhardam 16.02.2023 | 20:22
Da hab ich mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt ! Die 300 € habe ich im Dezember bekommen . Da ich seit vielen Jahren noch einen Minijob habe , bekommt man , soweit ich das auf der Seite der " Rentenversicherung " gelesen habe nochmal die 300.-€ für den Minijob über die Steuererklärung ! Meine Frage war b.z.w ist , wo trage ich das ein ? Muss ich das überhaupt eintragen oder sieht das Finanzamt wer einen Minijob hat ? Hätte ich noch andere Einkünfte oder ein Managergehalt gehabt , so hätte ich diese Frage nicht gestellt !!! Danke ! Bernhard
Steuerexperteam 16.02.2023 | 21:23
In der Anlage SO „Sonstiges“ sind von Minijobbern Angaben zu machen. Rentner müssen die 300,- nirgends eintragen. Die Besteuerung als sonstige Einkünfte erfolgt automatisch durch Ihr Finamzamt.
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