Hallo ATZE,
die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Die Zahlung der Energiepreispauschale soll bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. Die Auszahlung der Energiepreispauschale wird als gesonderte Einmalzahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG gezahlt werden. Die Energiepreispausche ist allerdings keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.