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Energiepauschale für Rentner steuerpflichtig

von Gabi18.11.2022 | 17:05
201 Ansichten
12 Antworten
ich bin noch nicht in der Steuerpflicht, wie soll das dann gehen mit der Energiepauschale, wenn man die versteuern muss.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.11.2022 | 23:41

Liebe User,

einige unsachliche Kommentare habe ich gelöscht.

Ihr Admin

11 Antworten

Steuerexperte am 18.11.2022 | 17:52
Wenn sie inklusive der 300 € auch nicht über den Grundfreibetrag kommen, dann müssen Sie die 300 € auch nicht versteuern und auch keine Steuererklärung abgeben. Vermutlich werden die 300 € in der Jahresbescheinigung der DRV für das Finanzamt in irgendeiner Form enthalten sein.
Falsches Forumam 18.11.2022 | 18:43
Die Hinweise vom Steuerexperten können Sie glauben oder auch nicht. Dies ist kein Steuerforum!
Abschlägeam 18.11.2022 | 19:05
Falsches Forum schrieb

Die Hinweise vom Steuerexperten können Sie glauben oder auch nicht. Dies ist kein Steuerforum!

Auch in einem 'Steuerforum' kann man nur glauben oder eben nicht. @Gabi: hier können Sie selbst nachlesen, dass 'Steuerexperte' Ihnen eine korrekte Antwort gegeben hat: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-…
Abschlägeam 18.11.2022 | 22:34
Auch in einem 'Steuerforum' kann man nur glauben oder eben nicht. @Gabi: hier können Sie selbst nachlesen, dass 'Steuerexperte' Ihnen eine korrekte Antwort gegeben hat: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-… Sorry. Ich hatte vergessen, dass Sie ja zwanghaft zu jedem Thema Stellung beziehen müssen. Ist das eigentlich ansteckend?
Ich fürchte beinahe ja. Denn fast jeder Beitrag, der Ihrer Meinung nach nicht in dieses Forum passt, wird von Ihnen kommentiert. So aber weiß @Gabi nun wenigstens, wo sie es 'genau' nachlesen kann. Und muss nun, dank Ihrer Unterstützung, da Sie den Link netterweise nochmals mit zitiert haben, noch nicht einmal zurück nach oben scrollen. Danke dafür und ein schönes Wochenende!
santanderam 19.11.2022 | 16:29
@Gabi Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten GRUNDSÄTZLICH Einkommensteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Ob sie aber am Ende Einkommensteuer zahlen müssen, machen sie bitte mit ihrem für sie zuständigen Finanzamt aus. Dies ist nicht Aufgabe dieses Forums.
Der Michelam 19.11.2022 | 16:55
Sie zahlen nichts und BASTA! Wenn das Finanzamt was von Ihnen will werden die sich sicherlich melden....wir sind ja mittlerweile "gläserne Bürger"!!!!!
------------------------------------------------------------ Einfach abwarten, wenn man ggf. steuerpflichtig ist oder wird, ist brandgefährlich. Dann -wenn man sich nicht sicher ist- lieber doch eine Steuererklärung abgeben. Kommt das Finanzamt -evtl. nach Jahren- dem Steuerbürger auf die Schliche, muss man Steuererklärungen sämtlicher vorheriger Jahre abgeben und es hagelt dann üppige Nachzahlungen, Säumniszuschläge und Strafzinsen.
Wenn Sie meinen .....der Grundfreibetrag wird ja erhöht....evt. besteht sogar eine NV-Bescheinigung....im Übrigen ..Nutzen und Aufwand für den Staat steht wohl in keinem Verhältnis....und bei Personalmangel ....wäre es wohl sinnvoller dort Geld zuholen wo es sich auch wirklich lohnt....aber gut es ist einfacher bei vielen kleinen dummen Micheln Geld einzusammeln .....als bei denen wo es wirlich um etwas geht!
Abschlägeam 19.11.2022 | 21:08
Frieda schrieb

Wird es über die 300 € gesonderten Bescheid von der DRV geben?

Noch ist das Gesetz noch nicht einmal unterschrieben und 'offiziell' verkündet (im Bundesgesetzblatt veröffentlicht) und da wollen Sie schon wissen, ob es darüber dann einen 'Bescheid' gibt? Es können doch alle froh sein, wenn es dann mit der Auszahlung überhaupt erst einmal pünktlich klappt... Und einen 'Bescheid' in dem Sinne wird es wohl auch nicht geben, sondern dann in der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erscheinen. Alles andere wäre zusätzlicher wahnsinniger und auch noch teurerer Aufwand. 'Geplant' ist, dass es Mitte Dezember ausbezahlt werden soll. Wenn das 'klappt', freuen Sie sich. Und wenn es nicht klappt, können Sie dann auch erst einmal nichts daran ändern (Sie und aber alle anderen Betroffenen nicht). Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss erst bis irgendwann im Oktober 2023 (!) abgegeben werden, bis dahin ist noch ganz lange Zeit für den Papierkram. Hauptsache die Talers rollen :-)
Friedaam 19.11.2022 | 20:49
Wird es über die 300 € gesonderten Bescheid von der DRV geben?
Steuerexperte am 19.11.2022 | 21:15
Sie wissen aber schon, bis wann die Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln ist. Wenn die Rentenversicherung keinen Shitstorm haben möchte, dann hält sie den 15. Dezember ein. Ich sag es nur schonmal
DRVam 19.11.2022 | 22:03
Steuerexperte schrieb

Sie wissen aber schon, bis wann die Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln ist. Wenn die Rentenversicherung keinen Shitstorm haben möchte, dann hält sie den 15. Dezember ein. Ich sag es nur schonmal

Ach ja! Sie sollten bei Ihren Steueraussagen bleiben, Rente scheint nicht so Ihr Ding zu sein. Denn nicht die Rentenversicherung sondern der Postrentendienst übernimmt die Auszahlung.
Steuerexperte am 19.11.2022 | 22:23
Ich weiß wer die Auszahlung macht, aber ich weiß auch, an wem eventueller Ärger ausgelassen wird.
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