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Experten-Antwort

Energiepauschale für Umschüler

von Gast06.07.2022 | 21:20
765 Ansichten
15 Antworten

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Hallo, Ich befinde mich derzeit in einer Umschulung und erhalte Übergangsgeld. Erhalten Umschüler auch die Ausgleichzahlung in Höhe von 300€?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

wir schließen uns der Antwort von Abschläge an.

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14 Antworten

Abschlägeam 06.07.2022 | 21:41
Leider 'Nein'. Diese Energiepauschale ist nur für Beschäftigte, die gemäß EStG Einkommensteuerpflichtige Einnahmen erzielen, vorgesehen. Das Übergangsgeld gehört nicht zu dieser Einkunftsart. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, denn dieses entscheidet letztendlich darüber, wer zum berechtigten Personenkreis gehört. Die Rentenversicherung jedenfalls zahlt Ihr Übergangsgeld auch im September OHNE diese Pauschale aus.
Gaspreisam 06.07.2022 | 21:36
Nein.
Gastam 20.07.2022 | 10:29
Hallo an alle , wie sieht es denn aus wenn ich Umschüler bin und einen zusätzlichen Minijob in monatlicher Höhe von bis zu 130 Euro habe. Durchgehend seit 01.01.2022. Habe ich dann einen Anspruch?
....am 20.07.2022 | 10:32
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17…
Personalerinam 25.07.2022 | 11:46
Guten Tag, wir haben in unserem Unternehmen auch den Fall, dass wir Umschüler (die also Übergangsgeld bekommen) als Minijobber eingestellt haben. Hier stellt sich natürlich ebenfalls die Frage, ob diese Mitarbeiter anspruchsberechtigt sind. Ich habe mir die FAQs durchgelesen und kann leider keine klare Antwort auf diese Frage finden. Dort werden nur Menschen mit Übergangsgeldbezug aufgrund von Behinderung oder Rehabilitation inkludiert. Von Umschülern ist nicht die Rede. Können Sie daher bitte bestätigen oder verneinen, dass Umschüler im Übergangsgeldbezug mit Minijob Anspruch auf die Energiepauschale haben? Vielen Dank
Abschlägeam 25.07.2022 | 12:00
Zitat von Personalerin anzeigenausblenden
Hallo Personalerin, der Anspruch auf die Energiepauschale ergibt sich in dem Fall aus dem 'Minijob', es ist hierbei unerheblich, ob es sich um 'Umschüler' oder 'andere' Minijobber handelt. Siehe II. Anspruchsberechtigung in den FAQs Sollten Sie immer noch zweifeln, wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Unternehmens oder auch an das Finanzamt direkt, denn dies kann Ihnen das dann verbindlich bestätigen. Einen schönen Wochenstart!
Lukssam 11.08.2022 | 15:00
Wie sollen wir von unserem mickrigen umschulungsgehalt den Mehraufwand dann finanzieren?? Mit der nächsten Steuererklärung?? Das Geld wäre je jetzt nötig. Oder ist es vorgesehen die umschulungs Berechnungen anzuheben?? Vielen Dank
Nix kapiert?am 11.08.2022 | 20:20
Zitat von RW anzeigenausblenden
Wie sollen wir von unserem mickrigen umschulungsgehalt den Mehraufwand dann finanzieren?? Mit der nächsten Steuererklärung?? Das Geld wäre je jetzt nötig. Oder ist es vorgesehen die umschulungs Berechnungen anzuheben?? Vielen Dank
Hallo befinde mich in einer Umschulung, habe zwei Kinder. Bekomme ich auch die Energiepauschale? Ich muss doch auch das Leben bezahlen. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-… Nein! Lesen und verstehen!
Abschlägeam 11.08.2022 | 21:22
Zitat von Nix kapiert? anzeigenausblenden
Hallo befinde mich in einer Umschulung, habe zwei Kinder. Bekomme ich auch die Energiepauschale? Ich muss doch auch das Leben bezahlen. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-… Nein! Lesen und verstehen!
Das war glaub ich eher nicht als Frage gemeint, sondern die 'Einleitung' für den dann folgenden Link... in dem dann ja die Antwort des Parteimenschen gegeben wird, warum Umschüler eben nicht... Guter Link übrigens, kann man sich gleich an die 'richtigen' Ansprechpartner wenden, denn die DRV hat in keinem der evtl. möglichen Fälle etwas mit der Energiepauschale zu tun :-)
Maxam 04.09.2022 | 20:48
Wann kommt die energiepauschale zu Menschen mit Behinderung
Karlam 04.09.2022 | 23:41
Wie „behindert“ sind Sie denn?
Mimmiam 20.09.2022 | 18:00
Wann kommt die energiepauschale zu Menschen mit Behinderung
Wie „behindert“ sind Sie denn?
50% Schwerbehindert!
Herbertam 22.10.2022 | 20:10
Manche Fragen sind einfach nur schw...sinnig. Vielleicht kommt ja auch noch die Frage: Wann kommt die Energiepauschale für Menschen mit Schuhgröße 44.
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