Hallo Toni,
der Antwort der Minijob-Zentrale im Beitrag von „….“ kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Auch wenn die Energiepreispauschale auf Ihrem Lohnzettel mit aufgeführt ist, brauchen Sie hier nichts befürchten. Die Energiepreispauschale ist nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung hinzuzurechnen und wird auch nicht als Arbeitsentgelt an die Rentenversicherung gemeldet.