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Experten-Antwort

Energiepauschale und Minijob bei voller EMR

von Toni31.08.2022 | 11:11
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9 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine Frage. Ich bin leider voller EMR Rentner und arbeite ab und zu in einem Zuverdienstprojekt 2,5 Stunden am Tag. Nun soll ja im September die Energiepauschale gezahlt werden. Ich frage mich nun , wenn ich meine 450 Euro pro Monat erhalte ( oder etwas weniger, fällt unterschiedlich aus ) , und die Pauschale oben drauf kommt ( 300 ) gibts ja mehr. Ich möchte aber keine Probleme mit der Rentenversicherung bekommen weil die Lohnabrechnung in diesem Monat ja höher ausfällt. Das sieht dann so aus als hätte ich mehr gearbeitet als ich darf. Aber das tue ich ja gar nicht. Vielleicht hat hier jemand eine Info dazu. Würde mich freuen ! Viele Grüße an euch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

der Antwort der Minijob-Zentrale im Beitrag von „….“ kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Auch wenn die Energiepreispauschale auf Ihrem Lohnzettel mit aufgeführt ist, brauchen Sie hier nichts befürchten. Die Energiepreispauschale ist nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung hinzuzurechnen und wird auch nicht als Arbeitsentgelt an die Rentenversicherung gemeldet.

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8 Antworten

Toniam 31.08.2022 | 11:20
Ich verstehe ! Das ist ja schonmal gut . Aber steht es denn nicht dennoch auf dem Lohnzettel ?
....am 31.08.2022 | 11:17
Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird. https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-ene…
....am 31.08.2022 | 11:29
Ich bekomme das ebenfalls neben meiner Rente ausgezahlt, wie das verrechnet wird, weiß ich nicht.
....am 31.08.2022 | 11:44
Das habe ich bei der Minijobzentrale gefunden, mit Antwort Guten Tag, ich bin EU-Rentner mit einem Minijob über 450,00 Euro und einem Ehrenamt. Meine Frage: Wird meine Rente gekürzt wenn ich durch das Auszahlen der EPP über die Entgeltgrenze von 5610 Euro in 2022 komme oder zählt das Auszahlen der EPP als nicht vorhersehbares Ereignis (wie Mehrarbeit im Krankheitsfall)? Danke schonmal im Voraus. Hallo Steffen, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro unterliegt der Steuerpflicht. In der Sozialversicherung fallen auf diese Pauschale aber keine Beiträge an, da es sich nicht um sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV – handelt. Somit kann die Energiepreispauschale zusätzlich zu den 450 Euro gezahlt werden und diese wird auch nicht auf die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro aufgerechnet. Für alle weiteren Fragen rund um Steuern und Energiepreispauschale informiert Sie Ihre zuständige Finanzverwaltung bzw. das Bundesfinanzministerium. Freundliche Grüße Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
XXXam 31.08.2022 | 11:49
bitte die Bescheinigung ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben. Bescheinigung unter folgendem LINK https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular…
Paulaam 23.10.2022 | 17:15
Wie verhält es sich denn wenn man als EM-Rentner im Minijob die Energiepauschale mit der Septemberabrechnung bekommen hat. Wie läuft das dann mit der Pauschale im Dezember für die Rentner? Wird das dann automatisch nicht überwiesen?
KSCam 23.10.2022 | 18:03
Da bekommen Sie 2 mal 300€, was davon nach Abzug der Steuer übrig bleibt erfahren Sie nicht im Rentenforum. Auf jeden Fall wohl mehr als wenn Sie die Prämie nur einmal bekommen würden. Schöne neue Welt wie Politik sie gestaltet.
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